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Digital Markets Act, DMA, Europäisches Parlament, Pressefreiheit

MVFP und BDZV mit hoher Erwartung an neuen Digital Markets Act

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Verpflichtung von Google und Facebook zu fairen und diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen wichtiger Schritt zur Sicherung der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter

(Foto: iStock/gopixa)

Die französische Ratspräsidentschaft, Vertreter des EU-Parlaments und die EU-Kommission haben sich gestern in Brüssel auf einen Kompromiss zum Digital Markets Act geeinigt, der durch Vorgaben für sog. Gatekeeper wie Google, Facebook und Amazon fairen Wettbewerb in der digitalen Welt sicherstellen soll.

Der Verband der Zeitschriftenverleger, der Medienverband der freien Presse (MVFP), und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen mit Nachdruck, dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer anwenden.

„Die bis zuletzt umstrittene Verpflichtung von Google und Facebook zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen ist ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter, den wir der Standhaftigkeit des Europäischen Parlaments zu verdanken haben“, erklärten MVFP und BDZV. „Es kommt nun darauf an, dass die Kommission diese Bestimmungen mit der nötigen Schnelligkeit und Konsequenz zur Anwendung bringt und sich nicht von den Digitalmonopolen ins Bockshorn jagen lässt.“

Die Begrenzung der Basisverpflichtung zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf Suche, soziale Netzwerke und App-Stores könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Andere ebenso mächtige Torwächterplattformen wie etwa Amazon oder Chrome müssten sobald als möglich in diese Verpflichtungen einbezogen werden. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass der Digital Markets Act sein Ziel für weite Bereiche der digitalen Wirtschaft nicht erreichen könne. „Nichts ändert sich schneller als die digitale Plattformökonomie, und in nichts sind die Monopole so erfinderisch wie bei der Bevorzugung eigener Produkte oder unfairen Bedingungen für alle“, erklärten MVFP und BDZV. „Deshalb muss hier so schnell wie möglich nachgebessert werden, wenn die EU nicht Gefahr laufen will, in vielen Fällen ohne Handhabe dazustehen.“

Im Vorfeld der heutigen Einigung hatte das EU-Parlament gefordert, die Pflicht zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf alle Torwächterplattformen zu erstrecken. Demgegenüber wollte die EU-Kommission nur die App-Stores verpflichten. Im Ministerrat hatten sich ca. ein Dutzend Länder für eine entsprechende Verpflichtung wenigstens von Suche und sozialen Netzwerken ausgesprochen.

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