VG WORT beginnt das Meldeverfahren für die Beteiligung der Presseverlage
Seit letztem Jahr gilt ein neues Urheberrecht, das neben dem Presseleistungsschutzrecht die Verlegerbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber wieder eingeführt hat. Unter der Verlegerbeteiligung versteht man den Anspruch des Verlags, an den Erlösen der Autoren und Fotografen, die diese durch Vergütungen für gesetzliche erlaubte Nutzungen ihrer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz erhalten, beteiligt zu werden. Diese Ansprüche können nur von einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft, in die Urheber und Verwerter ihre Rechte einbringen, wahrgenommen werden.
Voraussetzung für die Beteiligung des Verlags ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT.
Die VG WORT hat nun das Meldeverfahren eröffnet:
Verlagsbeteiligung: Seit 28. März 2022 sind die Meldeportale der VG WORT geöffnet