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Nachweisgesetz, Arbeitsbedingungenrichtlinie, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeisverträge

Änderung des Nachweisgesetzes zum 1. August: Was Arbeitgeber beachten müssen

Nachrichten Medienpolitik

Durch die gesetzlichen Neuregelungen kommt es unter anderem zu Änderungen im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Berufsbildungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

© iStock/djedzura

Am 23. Juni 2022 hat der Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (Arbeitsbedingungenrichtlinie) beschlossen. Die Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird.

Durch das Gesetz kommt es unter anderem zu Änderungen im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Berufsbildungsgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Ab dem 1. August 2022 sind diese Änderungen bei neuen Arbeitsverträgen zu beachten. Für Alt-Verträge gilt das nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entsprechende Dokumentation verlangt.

MVFP-Mitglieder haben dazu detaillierte Informationen in Form eines Merkblattes erhalten.


Webinar-Hinweis:
Im MVFP NRW-Talk „Änderungen des Nachweisgesetzes“ erfahren Sie von RA Dr. Florian Sperling, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte, wie sich die Informationspflicht in der Praxis lösen lässt. Das Webinar der MVFP Landesvertretung NRW findet am 11. August 2022 von 11:00 bis 12:00 Uhr via MS-Teams statt und ist für MVFP-Mitglieder kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis 5. August 2022 an, unter: nrw[at]mvfp.de.

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