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BMI, Quellenschutz, Redaktionsgeheimnis

Schutz journalistischer Quellen unzureichend

Pressefreiheitskampagne Medienpolitik

Gemeinsame Stellungnahme von MVFP, ARD, BDZV, Deutschlandradio, dju in ver.di, DJV, Deutscher Presserat und VAUNET zum BMI-Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Foto: iStock/Shutthiphong Chandaeng

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Reform des Nachrichtendienstrechts schützt Journalistinnen und Journalisten, ihre Quellen und das Redaktionsgeheimnis nicht ausreichend. Darauf weisen acht Medienorganisationen, darunter der MVFP, in einer gemeinsamen Stellungnahme hin.

Die Einführung eines umfassenderen Berufsgeheimnisträgerschutzes sei zwar „grundsätzlich begrüßenswert“. Für Journalistinnen und Journalisten bleibe der Schutz jedoch relativ, während unter anderem Geistliche, Rechtsanwälte und Abgeordnete absolut geschützt seien.

Kritisch sind insbesondere Maßnahmen gegen Dritte, durch die vertrauliche Kontakte zu Redaktionen offengelegt werden können. Die Stellungnahme fordert deshalb, die Eingriffsschranken auf Maßnahmen „mit absehbarer Offenbarungswirkung“ zu erstrecken. Auch digitale Redaktions- und Recherche-Infrastrukturen müssen wirksam geschützt werden. Denn der Entwurf schütze „ausgerechnet dort am schwächsten, wo Redaktionsarbeit heute tatsächlich stattfindet“.

Die beteiligten Organisationen fordern den Gesetzgeber auf, den Schutz der freien Presse, journalistischer Quellen und vertraulicher Redaktionsarbeit im weiteren Verfahren deutlich zu stärken.

 

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