Neue EU-Verordnung über Transparenz politischer Werbung tritt am 10.10.2025 in Kraft
Die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (EU) 2024/900 regelt politische Werbung in Presse, Rundfunk und Außenwerbung, die Wahlen oder Abstimmungen beeinflusst, politische Akteure unterstützt oder kritisiert oder politische Programme bewirbt oder ablehnt. Sie tritt umfassend am 10. Oktober 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die Transparenz der Auftraggeber und der Geldflüsse zu erhöhen sowie das Online-Targeting und die Ad Delivery im politischen Kontext strenger zu regeln. Betroffen sind Herausgeber politischer Werbung wie Presse-, Rundfunk- und Außenwerbeunternehmen, deren Inhalte in der EU verbreitet oder an Unionsbürger gerichtet sind.
Nicht zuletzt durch den Einsatz des MVFP ist es gelungen, massive Eingriffe in die redaktionelle Pressefreiheit zu verhindern. Der Kommissionsvorschlag wollte auch redaktionelle Artikel vor Wahlen regulieren. Jeder potenziell wahlrelevante Artikel der digitalen Presse wäre erfasst worden. Und jede möglicherweise wahlrelevante Tatsachenberichterstattung in allen Medien wäre beschränkt worden. Erst mit Hilfe von EU-Parlament und EU-Rat konnten alle redaktionellen Meinungsäußerungen und Tatsachenberichte in allen Medien von dieser völlig unverhältnismäßigen Regulierung befreit werden. Die direkt in den Mitgliedsstaaten geltende Verordnung zeitigt aber ein weiteres Beispiel für eine bürokratieüberladene Regulierung aus Brüssel.
Werbung ist dann politisch, wenn sie eine Botschaft akteurs- oder themenbezogen gegen Entgelt oder im Rahmen einer Kampagne veröffentlicht und darauf abzielt, Wahlen, Referenden oder Rechtssetzungs- bzw. Regulierungsprozesse zu beeinflussen. Nicht-Unionsbürgern wird es verboten, drei Monate vor einer relevanten Wahl als Sponsor aufzutreten. Herausgeber müssen Anzeigen kennzeichnen, Sponsor identifizieren und Transparenzbekanntmachungen mit Kontaktdaten, Verbreitungszeitraum, Budgets, Quellen und Hinweise auf Targeting-Verfahren bereitstellen. Diese Informationen müssen dauerhaft, maschinenlesbar, barrierefrei und in der Sprache der Anzeige auffindbar sein, und sieben Jahre aufbewahrt werden. Zudem wird ein europäisches Archiv eingerichtet, in das politische Online-Anzeigen zu hinterlegen sind. Werbeerlöse müssen im Jahresbericht offengelegt werden.
In Deutschland bestimmt ergänzend der Entwurf für ein „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG)“ die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen.
Eine vertiefende Übersicht mit FAQ und Mustern können MVFP-Mitglieder bei Heike Platte anfordern.
