EuGH stärkt Presseverlage gegenüber Meta: Vergütungsanspruch ist europarechtskonform
Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Mai 2026 mit dem Urteil in der Rechtssache C-797/23 (Meta Platforms Ireland) die Vereinbarkeit nationaler Vergütungsregelungen mit dem Unionsrecht bestätigt. Anlass war eine Klage des Meta-Konzerns gegen einen Beschluss der italienischen Kommunikationsaufsicht AGCOM, der die Kriterien für eine angemessene Vergütung bei der Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen festlegt.
Hintergrund: Veränderter Mediensektor und EU-Rechtsrahmen
Die Digitalisierung hat den Mediensektor und insbesondere die Printmedien tiefgreifend verändert. Veränderte Nutzungsgewohnheiten, der Ausbau von Online-Presseschauen und die Konkurrenz neuer digitaler Kanäle haben laut Gerichtshof zu einem deutlichen Rückgang der Verlagseinnahmen geführt. Mit der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat die EU darauf reagiert und ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt, das die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft erfasst.
Italien hat die Richtlinie umgesetzt, indem es einen gesetzlichen Vergütungsanspruch sowie ein Verfahren zu dessen Durchsetzung vorsieht. Anbieter sind verpflichtet, in Verhandlungen mit Verlagen einzutreten, die für die Berechnung der Vergütung erforderlichen Daten bereitzustellen und die Sichtbarkeit der Inhalte während der Verhandlungen nicht einzuschränken. Die Aufsichtsbehörde AGCOM legt die Kriterien fest, entscheidet im Streitfall und kann Verstöße sanktionieren.
Bedeutung für Verlage
Das Urteil konkretisiert den Gestaltungsspielraum, den die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt den Mitgliedstaaten einräumt. Es bestätigt, dass nationale Gesetzgeber folgende Instrumente vorsehen können:
- einen gesetzlich verankerten Vergütungsanspruch für die Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen,
- Transparenzpflichten der Plattformen hinsichtlich der für die Vergütungsberechnung erforderlichen Daten,
- Vorgaben zum Schutz der Sichtbarkeit von Inhalten während laufender Verhandlungen,
- die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde mit Befugnissen zur Festlegung von Kriterien, zur Streitschlichtung und zur Sanktionierung.
Die endgültige Prüfung, ob die konkrete italienische Regelung diese Voraussetzungen erfüllt, obliegt dem vorlegenden nationalen Gericht.
Europaweite Bedeutung
Über den italienischen Ausgangsfall hinaus hat das Urteil Wirkung für alle Mitgliedstaaten, die Regelungen zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts entwickeln oder weiterentwickeln. Der Gerichtshof legt den unionsrechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen nationale Gesetzgeber Mechanismen zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung sowie zur Strukturierung der Verhandlungen zwischen Verlagen und Plattformen vorsehen können.
