KI, Kennzeichnungspflicht, EUAIAct
EU-Verordnung schreibt Kennzeichnungspflichten für KI vor
Ab dem 2. August 2026 müssen Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden, gut sichtbar gekennzeichnet werden. Das schreibt Art. 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act) vor. Die Regeln gelten in Deutschland unmittelbar und betreffen Verlage in fast allen Bereichen: Bildredaktion, Grafik, Redaktion, Social Media, Marketing, Podcast und Video. KI-Rechtsexperte Joerg Heidrich hat für den MVFP und den BDZV zu diesem Themenkomplex einen Praxisleitfaden erarbeitet, der auch bereits die erst am 20. Juli 2026 veröffentlichten finalen Leitlinien zu Art. 50 KI-VO berücksichtigt.
MVFP-Mitglieder erhalten den Leitfaden bei Heike Platte (heike.platte[at]mvfp.de)
