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Verpackungsgesetz, VerpackG, Verpackungsverordnung

Verpackungsgesetz: erweiterte Registrierungspflichten ab 1. Juli 2022

Nachrichten Medienpolitik

Registrierungspflicht auch bei Verwendung nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen

Foto: iStock/porcorex

Durch die Novelle des Verpackungsgesetzes gilt ab dem 1. Juli 2022 für alle Verpackungen eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID.

Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen und industrielle Verpackungen.

Verpackte Ware darf ab 1. Juli 2022 in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht bis dahin nicht nachgekommen ist.

MVFP-Mitglieder haben eine detaillierte Information erhalten.

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