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E-Privacy, Medienpolitik, Werbegeschäft, Rudolf Thiemann

„Davon profitieren die großen Plattformen“

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VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann fordert im promedia-Interview eine Entschärfung der E-Privacy-Verordnung der EU | aus promedia März 2018

promedia Februar 2018, S. 46-47

Herr Thiemann, Sie warnen, dass die E-Privacy-Verordnung der EU für die journalistischen Medien in Deutschland ausgesprochen negative Folgen haben und den Wettbewerb mit den großen Plattformbetreibern weiter verzerren werde. Warum? Die Plattformbetreiber sind doch davon auch betroffen?

Es ist verrückt: Die E-Privacy-Verordnung wird die stärken, die am rücksichtlosesten mit Daten umgehen, die marktbeherrschenden Login-Giganten aus dem Silicon Valley: Allen voran Facebook wird nebenbei in seiner Dominanz gegenüber allen anderen Marktteilnehmern gestärkt. Der Grund ist die „Mechanik“ einer generellen Einverständnis-Erklärung, die die Nutzer mit Anerkennung der AGB ohne lange Überlegung geben, weil es sich um umfassende „Kommunikations-Ökosysteme“ handelt. Verlegerische Angebote dagegen bedeuten kein gesamtes Kommunikations-System, sondern sind punktuell, müssen immer wieder neu angefordert werden.

Mit welchen negativen Auswirkungen rechnen Sie konkret?

Was die Leser betrifft, werden diese mit einem qualitativ schlechteren Nutzungserlebnis bezahlen müssen. Sie werden weniger relevanten Inhalt angeboten bekommen, weil Redaktionen und Newsrooms kaum Daten zur Analyse erhalten und Inhalte deshalb nicht mehr kennzahlenbasiert ausspielen können. Daneben werden die Nutzer sich mit nicht auf ihre Interessen hin ausgesteuerter Werbung sowie mit neuen Zugangsbeschränkungen für Qualitätsinhalte durch geschlossene Systeme konfrontiert sehen.

Nach der gerade vorgestellten VDZ-Studie zu den Folgen der E-Privacy-Verordnung werden journalistische Angebote 30 Prozent ihrer Erlöse verlieren. Und den Schaden für die gesamte digitale Werbewirtschaft in Deutschland aller Websites (unter Einschluss auch der nicht-journalistischen Websites, aber ohne Google und Facebook) beziffern die Experten auf deutlich über 300 Millionen Euro pro Jahr. Aber auch weitere digitale Erlösquellen wie das Direktkunden- und Agenturgeschäft sowie die transaktionsbasierten Erlöse im E-Commerce werden ihrer Einschätzung nach signifikant zurückgehen.

Dagegen werden die großen Plattformen wie Facebook, Amazon und Google aufgrund ihrer sehr hohen Zahl registrierter Nutzer von der geplanten E-Privacy-Verordnung über Gebühr profitieren.

Sie befürchten, dass damit sogar der Aufwärtstrend im Paid Content gestoppt und die Durchsetzung von Bezahlinhalten erheblich erschwert werde, weil viele Medien ihre Inhalte künftig nur noch hinter einem Log-in anbieten werden. Aber um Paid-Inhalte zu nutzen, bedarf es auch eines Log-ins…

Mehr als zwei Drittel der unserer Studie befragten Manager gehen davon aus, dass die Medien ihre Inhalte künftig nur noch hinter einem Log-in anbieten werden. Damit werde auch der gerade erst spürbare Aufwärtstrend im Paid Content gestoppt und die Durchsetzung von Bezahlinhalten erheblich erschwert.

Auch die Zeitschriften setzen sich seit Jahren für einen besseren Schutz von Nutzerdaten ein. Wie sollte die E-Privacy-Verordnung geändert werden?

Deutschland muss seine Stimme in Brüssel stärker erheben. Die künftige Bundesregierung muss von der EU-Kommission dringend Korrekturen der ePrivacy-Verordnung einfordern. Ansonsten würden irreversible Schäden für die Zukunft der freien Presse im EU-Recht festgeschrieben und nebenbei die
Wettbewerbsvorteile der ohnehin marktbeherrschenden globalen Plattformen zementiert. Eine durch den Gesetzgeber umgesetzte Schwächung der Finanzierungsmöglichkeiten der freien Presse im EU-Raum ist eine akute Gefahr.

Sie haben auch vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und möglicher Zensur gewarnt. Die Sozialen Netzwerke übernehmen jetzt Verantwortung löschen rechtswidrige Hetze. Waren Ihre Warnungen übertrieben?

Das „Gesetz“ war purer Aktionismus um den Preis systematischer Verletzung von wichtigen Prinzipien wie der, dass die Dritte Gewalt in staatliche Hand gehört und nicht privatisiert werden darf. Schon mit dem ersten Geltungstag zeigten sich die „Anwendungsschwierigkeiten“, wenn angelernte Teams über das entscheiden sollen, wofür ansonsten Richter zuständig sind – der Willkür sind Tür und Tor geöffnet – Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt. Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, extreme Ansichten und Bewertungen auszuhalten und nicht weg zu zensieren.

Die EU will auf Selbstregulierung setzen. Reicht das aus? Erst unter Druck rechtlichem reagieren anscheinend die Plattform auf Rechtsverletzungen?

Deutschland ist mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen Sonderweg gegangen – kein anderes Land hat sich eine solche Zensur gegeben, hat eine solche Verlagerung hoheitlicher staatlicher Aufgaben der Gewaltenteilung – gewollt – bewirkt. Das Thema gehört in die Hand der staatlichen Rechtsverfolgung, die ggf. auch dafür gestärkt werden muss. Der VDZ hatte hierfür einen 5-Punkte-Plan vor knapp einem Jahr vorgelegt.

Wenn Sie drei Wünsche frei hätten. Welche hätten Sie an die neue Bundesregierung?

Wir sehen, dass in einigen EU-Staaten die Pressefreiheit und -vielfalt unter Druck gerät. Vor diesem Hintergrund muss es doch der neuen Bundesregierung ein elementares Anliegen sein, die unabhängige Presse im digitalen Wandel nachhaltig zu stärken, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung zu verbessern. Das EU-Verlegerrecht muss kommen, die Ausgestaltung der EU-Privacy-Verordnung besser balanciert sein, die Anpassung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes erfolgen und das Telefonmarketing nicht weiter reguliert werden, wenn Sie mir diesen vierten Wunsch um nur einige Beispiele zu nennen. Die Gefahr, dass Regulierungsvorhaben in Brüssel die wirtschaftliche Basis der Verlage massiv schwächt, ist groß.

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