Pressefreiheit, Gesundheitsministerium, DVPMG, Gesundheitsportal, Staatspresse
Staatspresse ist auch mit gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig
Mit dem „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) hat der Bundestag heute eine gesetzliche Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal geschaffen, die ihrem Wortlaut nach auch ein umfassendes redaktionelles Gesundheitsmedium gestattet. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kritisieren, dass eine „derartige Staatspresse allerdings auch mit gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig und nicht akzeptabel ist“. Beide Organisationen appellieren an die Bundesregierung, das Portal in Anerkennung des Verbots staatlicher Presse auf zulässige Informationen zu beschränken.