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ZEIT, Redaktion, Pressefreiheit, Justiz

Redaktionen sind keine Beweismittelarchive der Justiz – MVFP stellt sich hinter den ZEIT Verlag

Landesvertretung Nord Pressefreiheitskampagne Medienpolitik

Beschlagnahme von Interview-Material zum ZEIT-Podcast gefährdet Quellenschutz und Recherchefreiheit

Der Medienverband der freien Presse MVFP reagiert mit scharfer Kritik auf den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dem ZEIT Verlag durch das Landgericht Hamburg. Mithilfe dieses Erlasses hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Montag die Herausgabe von rund 160 Stunden Gesprächsmittschnitten erzwungen, die die Zeit-Reporterin Anne Kunze als Recherche- und Rohmaterial für den Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block“ gemacht hatte. 

Peter Strahlendorf, Vorsitzender des MVFP Nord: „Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft stellt einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit dar. Hier soll journalistisches Arbeits- und Recherchematerial als Hilfsmittel der Justizbehörden genutzt werden. Grundgesetz und Strafprozessordnung schützen redaktionelles Material aus gutem Grund in besonderem Maße. Eine Beschlagnahme ist nur ausnahmsweise erlaubt: wenn die Aufklärung auf anderem Weg aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und der Eingriff verhältnismäßig ist. Der MVFP sieht diese Hürde nicht als genommen an. Daher ist das Vorgehen – auch angesichts der gerade laufenden Hamburger Woche der Pressefreiheit – als ausgesprochen respektlos zu betrachten.“

Der MVFP steht hinter dem ZEIT Verlag und dessen angekündigtem rechtlichen Vorgehen gegen den Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme.

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