MVFP-Presseschau | Verlegerverbände fordern EU-Eingreifen gegen Metas Crawling-Klausel
Die gemeinsame Forderung von MVFP und BDZV an die EU-Kommission, Metas geplante Crawling-Klausel zu stoppen, hat ein breites Medienecho ausgelöst. Die voraussichtlich zum 20. November 2026 angekündigte Änderung der Geschäftsbedingungen räumt dem US-Konzern weitreichende Zugriffs- und Verwertungsrechte an journalistischen Inhalten ein. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen die Marktmacht globaler Plattformen, der Schutz digitaler Verlagsangebote und mögliche Verstöße gegen den europäischen Digital Markets Act (DMA).
dpa, 20.10.2026: Verlegerverbände fordern EU-Eingreifen gegen Meta
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet über die Forderung der Verlegerverbände, die geplanten Nutzungsbedingungen von Meta zu prüfen und vorerst zu stoppen. „Artikel, Archive, Bilder und Videos könnten betroffen sein“, heißt es. Die Nachrichtenagentur erläutert die Befürchtung von BDZV und MVFP, dass Meta journalistische Inhalte künftig ohne zusätzliche Zustimmung oder Vergütung für eigene kommerzielle Produkte verwenden könnte.
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DWDL, 20.10.2026: Verlegerverbände laufen Sturm gegen Meta
Uwe Mantel beschreibt auf DWDL.de die weitreichenden Nutzungsrechte, die sich Meta an den digitalen Angeboten der Verlage einräumen lassen will. Dass der Konzern den Begriff „Training“ aus den überarbeiteten Bedingungen gestrichen hat, beruhige die Verbände keineswegs. Denn Anwendungen wie semantische Suche, automatisierte Zusammenfassungen oder Empfehlungssysteme seien weiterhin erfasst. Entscheidend sei, dass Meta umfassende Zugriffsrechte beanspruche, ohne den Verlagen eine wirksame Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte einzuräumen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.10.2026: Wie Meta & Co. Verlage in die Zange nehmen
„Die Medienverbände BDZV und MVFP haben recht, wenn sie die Europäische Kommission deshalb zügig zum Handeln auffordern“, schreibt FAZ-HerausgeberCarsten Knop in seinem Kommentar „Im Zangengriff von Meta und Co.“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Er bezeichnet die geplante Verknüpfung von Plattformzugang und weitreichenden Nutzungsrechten als eine Art „Knebelvertrag“. Wer auf Facebook oder Instagram sichtbar bleiben wolle, solle im Gegenzug Rechte an seinem gesamten digitalen Angebot einräumen. Knop ordnet Metas Vorgehen in eine grundsätzliche Machtverschiebung zugunsten amerikanischer Digitalkonzerne ein, und bezieht sich auch auf Google und Amazon. „Europa sollte sich vehementer dagegen wehren und die Möglichkeiten seiner Gesetze auch nutzen“, fordert Knop.
kress, 21.10.2026: „Skrupelloser Diebstahl“ – Verlegerverbände attackieren Meta
Marc Bartl greift auf kress die Kritik von BDZV und MVFP an Metas neuer Crawling-Klausel auf. „Was einmal gecrawlt ist, lässt sich nicht mehr zurückholen“, heißt es. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die Gefahr, dass umfangreiche redaktionelle Bestände automatisiert erfasst, gespeichert und in KI-Systeme überführt werden könnten. Das Bündnis Zukunft Presse sieht darin eine missbräuchliche Koppelung und einen Verstoß gegen den Digital Markets Act. Ein späteres Eingreifen der EU-Kommission käme aus Sicht der Verbände zu spät: Einmal verarbeitete Inhalte und daraus entstandene Ableitungen ließen sich kaum noch vollständig zurückholen.
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MEDIENINSIDER, 20.10.2026: Digital Markets Act vs. Meta: Warum die neuen AGB ein Erpressungs-Versuch gegen die Presse sind
Manuel Weis analysiert auf MEDIENINSIDER die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der geplanten Klausel. „Entweder kapitulieren die Verlage vor dessen neuen Nutzungsbedingungen, oder sie verlieren ihre Präsenz“, beschreibt er die Abhängigkeit von Facebook und Instagram. Weis spricht von einer Koppelung zwischen Distributionsreichweite und der kommerziellen Verwertung journalistischer Inhalte. Besonders kritisch sieht er die möglichen Folgen für Paywalls und Digital-Abonnements.
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MEEDIA, 21.10.2026: „Skrupelloser Diebstahl“: BDZV und MVFP stinksauer über neue Meta-Klausel
„BDZV und MVFP stinksauer über neue Meta-Klausel“, titelt MEEDIA und stellt die deutliche Kritik der beiden Verlegerverbände in den Mittelpunkt. Sie warnen vor einer „umfassenden Ausbeutung der digitalen Presse“, da Meta künftig auf vollständige Webseiten und Archive zugreifen könnte. Die Redaktion erläutert die von den Verbänden geltend gemachten Verstöße gegen den Digital Markets Act und die Forderung, die neue Klausel vor ihrem Inkrafttreten zu stoppen.
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POLITICO, 21.10.2026: „Publishers want Brussels and London to stop Meta’s new AI terms“
Jacob Parry und Eliza Gkritsi berichten für POLITICO über den wachsenden Widerstand europäischer Medienunternehmen gegen Metas neue Geschäftsbedingungen. Der Konflikt hat inzwischen auch die Wettbewerbsbehörden in Brüssel und London erreicht. Die Europäische Kommission habe die Bedenken der Verlage zur Kenntnis genommen und betone, dass Meta sämtliche europäischen Rechtsvorgaben, einschließlich des Digital Markets Act, einhalten müsse. Auch die britische Wettbewerbsaufsicht Competition and Markets Authority (CMA) habe Meta aufgefordert, die geplanten Änderungen zu erläutern. POLITICO lässt zudem Meta selbst zu Wort kommen. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und erklärt, es gehe „not about scraping news sites“. Die Änderungen beträfen nach Darstellung des Unternehmens lediglich Anzeigen- und Geschäftsprodukte. Die Kritik der Verlegerverbände bleibt dennoch bestehen. POLITICO zitiert auch die gemeinsame Stellungnahme von BDZV und MVFP, die Metas Vorgehen als „unscrupulous theft“ – skrupellosen Diebstahl – bezeichnen.
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RedaktionsNetzwerk Deutschland, 23.10.2026: Neue AGB: Wie Meta massenhaft Website-Inhalte abfischen will
Matthias Schwarzer beleuchtet für das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Nutzungsbedingungen. Verlage und Medienhäuser befänden sich in einer „ganz besonderen Zwickmühle“: Einerseits könnten sie auf Facebook und Instagram als wichtige Distributionskanäle kaum verzichten, andererseits drohten sie die Kontrolle über ihre journalistischen Inhalte zu verlieren. Schwarzer stellt den Konflikt in den größeren Zusammenhang der Veränderungen digitaler Geschäftsmodelle. Bereits die Einführung von KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen habe die Zugriffe auf zahlreiche Medienwebsites verringert. Für BDZV und MVFP bleibt die Gefahr einer umfassenden Verwertung redaktioneller Inhalte bestehen: „Entscheidend ist, dass Meta umfassende Rechte (...) beansprucht, ohne den Verlagen eine wirksame Kontrolle über die konkreten Verwendungszwecke einzuräumen.“
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turi2, 20.10.2026: BDZV und MVFP fordern EU-Verbot für Metas geplantes Daten-Crawling.
Mit der zugespitzten Frage „Raupe Nimmersatt?“ greift turi2 die Forderung der Verlegerverbände nach einem EU-Verbot der geplanten Crawling-Klausel auf. Die Redaktion fasst die Befürchtungen von BDZV und MVFP zusammen: Meta könnte sich weitreichende Rechte zur automatisierten Erfassung und Speicherung verlinkter Verlagswebseiten einräumen lassen. Die Verbände sprechen von „skrupellosem Diebstahl“ und sehen einen Verstoß gegen den Digital Markets Act.
