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Kouneli: PLAYBOY Deutschland zurück bei Facebook – Landgericht Düsseldorf verpflichtet Meta zur Entsperrung

Print & Digital Medienpolitik

Die Facebook-Seite von PLAYBOY Deutschland war seit dem 17. Februar 2026 nicht mehr auffindbar.

Die Facebook-Seite von PLAYBOY Deutschland ist zurück. Seit dem gestrigen Mittwoch ist die Seite von PLAYBOY Deutschland nach zweimonatiger Sperre durch den Meta-Konzern wieder online.

Zuvor hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der beauftragten Kanzlei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung gegen Meta erlassen und die Sperrung der PLAYBOY Facebook-Seite als rechtswidrig eingestuft.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf wurde Meta zur Entsperrung der Facebook-Seite von PLAYBOY Deutschland verpflichtet. Die einstweilige Verfügung an Meta Platforms Inc. wird derzeit über das Gericht an Meta in Irland verschickt und wurde bereits kurz nach Erlass an der Niederlassung von Meta in Deutschland per Gerichtsvollzieher zugestellt. Nun wurde die PLAYBOY-Seite plötzlich und ohne Ankündigung durch Meta wieder freigegeben.

Die Facebook-Seite von PLAYBOY Deutschland, der zuletzt mehr als 1,8 Millionen Menschen folgten, war seit dem 17. Februar 2026 nicht mehr auffindbar. Trotz eines Einspruchs teilte Meta der Kouneli Media GmbH am 19. Februar mit, dass die Prüfung abgeschlossen und die Sperrung sowie Löschung der Seite endgültig sei. Als Begründung führte Meta pauschal Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards an, darunter „sexuell motivierte Kontaktaufnahme durch Erwachsene“ sowie „Nacktheit und sexuelle Handlungen“. Konkrete Angaben zu einzelnen beanstandeten Inhalten oder nachvollziehbare Begründungen blieb der Konzern bis heute schuldig. Die Löschung wurde lediglich mit automatisierten Hinweisen auf „einige Aktivitäten“ begründet, die gegen die Richtlinien zu verstoßen „scheinen“.

Neben der einstweiligen Verfügung hat die Kouneli Media GmbH zudem Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Sperrung der Facebook-Seite eingelegt. Unterstützung erhält Kouneli Media auch vom Medienverband der freien Presse (MVFP). Wie auch Kouneli und deren Vertreter sieht dieser im Verhalten von Meta eine mögliche Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit.

 

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