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DigitalServicesAct, DSA, Digitalgesetz, EU-Kommission

FAZ: „Das Digitalgesetz der EU vernichtet die Pressefreiheit im Internet“

Nachrichten MVFP in den Medien Medienpolitik

Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Fiedler zum Digital Services Act | erschienen in der Frankurter Allgemeine Zeitung vom 26. Juli 2022

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.07.2022, S. 13

Man will es kaum glauben, aber es ist so: Der Digital Services Act, den die EU-Kommission als Sensation anpreist, gibt Plattformen das Recht, legale Presse zu unterdrücken. Wissen die EU-Staatschefs, was sie da beschließen? Ein Gastbeitrag.


Das Gesetz über digitale Dienste der EU (Digital Services Act, DSA) ist in trockenen Tüchern. Die Zustimmung des Ministerrats gilt als Formsache und dürfte im Herbst erfolgen. Die EU-Kommission ist bereits seit der vorläufigen Einigung zwischen Unterhändlern von Rat und Parlament im April guter Dinge. Das Gesetz sei mit seinem Anspruch, den regulierten Akteuren und der innovativen Aufsicht „ein weltweites Novum im Bereich der Regulierung des digitalen Raums“. Ziel dieser Weltneuheit sei es, so die Kommission weiter, „die Verbreitung illegaler Inhalte im digitalen Raum zu verhindern und die Grundrechte der Nutzenden zu schützen“. Zu diesem Zwecke werden fast alle Onlinevermittler (Access-Provider, Hoster, Cloud-Dienste, Onlineplattformen wie soziale Netzwerke, Marktplätze) einer Vielzahl von Verpflichtungen unterworfen. Onlineplattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU müssen als sehr große Plattformen zusätzliche Verpflichtungen erfüllen, die allein von der EU-Kommission überwacht werden. Gleiches gilt für sehr große Suchmaschinen.

Das Gesetz folgt dem Grundsatz, so wiederum die Kommission, dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte. Dem kann man gerade für die Grenzen des Sagbaren nur zustimmen. Was den politischen Gegner rechtswidrig beleidigt, ist nicht nur im gedruckten Artikel strafbar und zivilrechtlich verboten, sondern auch in der Onlineversion. So wie andererseits das, was den politischen Gegner zwar in polemischer Weise herabsetzt, aber die Grenze zur rechtswidrigen Beleidigung nicht überschreitet, offline ebenso legal ist wie online. (...)
 

Lesen Sie den Gastbeitrag hier in voller Länge.


Der Autor ist Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Medienverbands der freien Presse MVFP, Chairman Legal Affairs der European Magazine Media Association EMMA und lehrt Medienrecht an der Universität Leipzig.

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