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Presserat, Pressekodex, Jahresbericht

Deutscher Presserat: Sorgfalt ist das Gebot der Stunde

Nachrichten

Jahresbericht des Presserats veröffentlicht

Der Presserat appelliert an die Redaktionen, sich ihrer Verantwortung bei der Berichterstattung bewusst zu sein. „Sorgfalt ist das Gebot der Stunde. Das gilt sowohl für den aktuellen Ukraine-Krieg als auch für die Corona-Lage“, sagte der Sprecher des Deutschen Presserats Sascha Borowski bei der Vorstellung der Beschwerdebilanz des vergangenen Jahres. „Die Medien sollten Krisen nicht dafür nutzen, mit übertrieben sensationellen Schlagzeilen zusätzliche Ängste zu schüren“, so Borowski weiter.

Aktuell liegen dem Presserat bereits mehrere Beschwerden über die Ukraine-Berichterstattung vor. Einige davon beziehen sich auf Schlagzeilen, die einen drohenden Atomkrieg andeuten oder auch auf unverpixelte Fotos von schwer verletzten Kriegsopfern.

Im vergangenen Jahr sind die Beschwerden beim Deutschen Presserat zurückgegangen, blieben aber auf einem hohen Niveau: 2.556 Beschwerden erreichten 2021 die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, deutlich weniger als im Rekordjahr 2020 mit 4085 Beschwerden.

Allein über die Corona-Berichterstattung in Print- und Onlinemedien gingen 457 Beschwerden ein, ebenfalls etwas weniger als im Vorjahr. Die meisten dieser Beschwerden waren von Zweifeln an der richtigen Wiedergabe von Infektionszahlen, Studien und Zitaten motiviert. „In unsicheren Zeiten sind Leserinnen und Leser besonders sensibel, wenn ihnen die Berichterstattung nicht wahrheitsgetreu erscheint”, so Sascha Borowski.

Dreiviertel der Beschwerden zum Thema Corona wies der Presserat zwar als unbegründet ab. Für irreführende Überschriften, Artikel über angebliche Heilmittel und falsch zitierte Studien erteilte er jedoch insgesamt fünf Rügen.

Die Zahl der Rügen stieg 2021 weiter: 60-mal rügte der Presserat schwere Verstöße gegen den Pressekodex, im Jahr zuvor waren es noch 53 Rügen. Die meisten betrafen den Persönlichkeits- und Opferschutz nach Ziffer 8 sowie Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex.

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