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Corint Media: Wort & Bild Verlag, Oberauer und Lensing Media treten der Verwertungsgesellschaft bei

Nachrichten Medienpolitik Print und Digitale Medien

Zulauf von reichweitenstarken Gesundheitsportalen, Regionalnachrichten und Fachpresse spiegelt Bereitschaft zu kollektiver Rechtewahrnehmung in ganzer Branche wider.

Der Wort & Bild Verlag (u. a. Apotheken Umschau), der Medienfachverlag Oberauer (u. a. kress.de) und Lensing Media (u. a. Ruhrnachrichten und ruhr24.de) haben Corint Media erstmals mit der Rechtewahrnehmung ihrer zahlreichen Domains im Bereich des Presseleistungsschutzrechts beauftragt. Damit lassen inzwischen bereits knapp 350 Presseangebote ihre Rechte durch Corint Media wahrnehmen.

Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung Wort & Bild Verlag zum Beitritt: „Das Presseleistungsschutzrecht wurde gesetzlich geregelt, um die Verlagsbranche als vierte Gewalt und wichtige Säule unserer demokratischen Prozesse zu stärken. Mit der Mitgliedschaft bei Corint Media befürworten wir, dass die Verlagsbranche dieses Recht auch gemeinsam wahrnimmt und so eine stärkere Verhandlungsposition einnimmt, als wenn jeder Verlag für sich verhandelt.“

Johann Oberauer, Medienfachverlag Oberauer erklärt: „Wir sind lange genug an der Nase rumgeführt worden. Das muss sich ändern und das wird sich ändern. Dabei können wir uns als Medienhäuser gegenseitig ausspielen lassen. Für einzelne funktioniert das sogar. Zumindest kurzfristig gesehen. Wir können aber auch als Branche zusammenrücken und langfristige Weichen stellen. Wollen wir als Bittsteller agieren, denen nach Gutdünken mehr oder weniger Krümel hingeworfen werden, oder nutzen wir die Chance, auf Augenhöhe zu verhandeln und dauerhafte Regeln zu erstellen? Für mich gibt es dazu keine Alternative. Auch als ein Akt der Selbstachtung. Daher treten wir Corint Media bei.“

Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke dazu: „Immer mehr Presseverleger verstehen, dass das Presseleistungsschutzrecht nur gemeinsam gegen marktbeherrschende Digitalplattformen durchgesetzt werden kann. Wir freuen uns daher über die neuen Berechtigten. Ihr Wille, kollektiv vorzugehen, ist unsere Verpflichtung, das Recht nun endlich auch gegen Google und Meta/Facebook durchzusetzen. Die Unterschiedlichkeit der neuen Rechteinhaber zeigt zudem, wie wichtig es ist, die plurale Presselandschaft als Ganzes zu erhalten und zu stärken. Die drei genannten Verlage waren und sind in den Krisen unserer Zeit in vorderster Reihe tätig: Die Gesundheitstitel des Wort & Bild Verlags haben in der Corona-Pandemie wichtige Aufklärungsarbeit geleistet und tun dies noch immer. Die Regionaltitel von Lensing Media erklären u. a. den Ukraine-Krieg und seine Auswirkungen gerade auch in der Region. Und die Medienpublikationen des Oberauer Medienfachverlags stellen ein Korrektiv in Zeiten unsicherer Nachrichten- und Quellenlagen dar. Presseverleger stehen mit diesen wichtigen Aufgaben zu Recht unter dem Schutz des Art. 5 GG. Diese zu schützen, muss vorderste Aufgabe des Staates und seiner Institutionen sein.“

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