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Corint Media: Medienstaatsvertrag bleibt zu Lasten privater Sendeunternehmen und Presseverleger weit hinter Erwartungen zurück

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Anhaltende Wettbewerbsverzerrung durch Verschenken „steuerfinanzierter“ ARD/ZDF-Inhalte an globale Digitalgiganten wie Google und Meta/Facebook zu Lasten privater Sendeunternehmen und Presseverleger. Presseleistungsschutzrecht ist nur durchsetzbar, wenn auch öffentlich-rechtliche Presseerzeugnisse im Internet vollumfänglich monetarisiert werden. Rundfunkgebühren dienen nicht dazu, Google und Meta/Facebook noch marktmächtiger zu machen.

Für Corint Media bleibt auch die finale Fassung des neuen Medienstaatsvertrags, der kürzlich durch die Ministerpräsidentinnen und ‑präsidenten der Länder unterzeichnet wurde, in den wesentlichen Punkten weit hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere ist das Wettbewerbsverhältnis zwischen steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern, die ihre Angebote bis in das Internet verlängern und den privaten Sendeunternehmen sowie Presseverlegern weiterhin zu Lasten der Privaten dauerhaft gestört. Corint Media fordert die öffentlich-rechtlichen Sender nochmals auf, ihre – bereits durch die Bürger beitragsfinanzierten – Textangebote im Internet auf Basis des Presseleistungsschutzrechts vollumfänglich gegenüber den Nutzern wie Suchmaschinen, Social Media und News-Aggregatoren konsequent geltend zu machen und zu monetarisieren. Mit den Lizenzentgelten könnten die Kosten und somit die vom Steuerzahler gezahlten Rundfunkbeiträge gesenkt werden. Dies sei ein klarer Prüfungsauftrag an die KEF (Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). Dass ARD / ZDF-Inhalte auch Träger von Presseleistungsschutzrechten sind, ist völlig unstreitig.

Dies macht ein ähnlich gelagerter Fall deutlich: ARD-Produktionsgesellschaften verlieren nämlich auch die Filmherstellerrechte nicht, nur weil diese Produktionsgesellschaften gebührenfinanziert agieren. Die medienrechtliche Frage, welche Produkte ARD und ZDF programmbegleitend erstellen dürfen, ist davon vollkommen unabhängig.

Auch bei der Regulierung der großen digitalen Medienplattformen und ‑intermediäre, die der Medienstaatsvertrag stärken sollte, ist kein nennenswerter Fortschritt zu erkennen. Konsequent durchgesetzt werden bisher weder die Informations- und Offenlegungspflichten der Plattformanbieter noch die Garantie des diskriminierungsfreien Zugangs vor allem für Anbieter von Presseinhalten.

Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke dazu: „Auch nach der sechs Jahre andauernden Diskussion zur Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedarf der Medienstaatsvertrag schon jetzt weiterer Anpassungen an das digitale Zeitalter. Insbesondere bedarf es Klarstellungen für eine konsequente Monetarisierung der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender auf Basis des Presseleistungsschutzrechts. Durch das im Juni 2021 eingeführte Recht kann ein funktionierender Markt und ein annähernd einheitliches Angebot für das Recht nur entstehen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen ihre Inhalte den großen Plattformen wie Google und Meta / Facebook nicht weiter wettbewerbsverzerrend kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Benachteiligung der privat finanzierten Sender und Presseverleger darf nicht fortbestehen. Corint Media fordert die Staatskanzleien der Länder als Rechtsaufsicht, die KEF sowie auch die skandalgeschüttelten öffentlich-rechtlichen Sender ein weiteres Mal auf, das Presseleistungsschutzrecht eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten endlich umzusetzen und die durch die Steuerzahler finanzierten Textangebote im Internet gegenüber den Digitalplattformen wie Google, Meta / Facebook u. a. konsequent zu monetarisieren. Wo ist die KEF, die als Aufsichtsbehörde ein Interesse an Kostenersparnissen der Öffentlich-Rechtlichen und somit an potenziellen Beitragssenkungen der Bürger haben sollte? Zudem gibt es auch bei der Regulierung der großen digitalen Medienplattformen und ‑intermediäre keine Fortschritte. Es werden weder die Informations- und Offenlegungspflichten der Plattformanbieter, noch die Garantie des diskriminierungsfreien Zugangs vor allem für Anbieter von Presseinhalten konsequent durchgesetzt. Insoweit ist ein deutlicherer Abschied von veralteten Vorstellungen aus der Rundfunkregulierung nötig. Die bevorzugte Darstellung von Inhalten einzelner, vertraglich verbundener Presseverlage etwa, kann in einem das gesamte Internet abbildenden und als Gatekeeper fungierenden digitalen Ökosystem nicht mehr mit begrenzten Plattformkapazitäten gerechtfertigt werden. Der Erhalt der Medienvielfalt, den sich der Medienstaatsvertrag zum Hauptziel gesetzt hat, wird ohne eine starke Durchsetzung des Diskriminierungsverbots für Plattformanbieter scheitern.“

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