Medienpolitik, Leitfaden, Verbraucherrechterichtlinie
„Widerrufsbutton“ für Online-Verträge kommt zum 19. Juni 2026
Nach dem Bestellbutton und dem Kündigungsbutton wird zum 19. Juni 2026 der Widerrufsbutton für Online-Verträge eingeführt. Grundlage ist die EU-Verbraucherrechterichtlinie, deren Umsetzung in Deutschland über den neuen § 356a BGB erfolgt. Danach muss der Widerruf über eine gut sichtbare, mehrstufige Online-Funktion möglich sein. Dies erfordert auch die Anpassung der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung. Die Pflicht gilt nur, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
MVFP-Mitglieder erhalten einen Leitfaden, der ganz wesentlich von den Kolleginnen des BDZV erarbeitet wurde, mit weiteren Einzelheiten. Er kann bei Dirk Platte, angefordert werden.
