Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke geschlossen. Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger
Die Einigung ist kein Vorbild für Deutschland, auch wenn sie zumindest einen klaren Beitrag zur Diskussion leistet: dass nämlich das Aggregieren von Inhalten Dritter zur Verfolgung eigener