Arbeitsvertragliche Klauseln unterliegen seit mehreren Jahren einer Inhaltskontrolle nach den Vorschriften für AGB. Seit dem 1. August 2022 sind darüber hinaus Verstöße gegen das sogenannte
Ab Mitte 2022 sind Verlage jährlich verpflichtet, Auskünfte über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile zu erteilen. Reichweite und Umfang dieser anlasslosen