Die EU-Kommission prüft in diesem Zusammenhang u. a., ob Google gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es Inhalte zu Trainingszwecken seiner KI verwendet hat, ohne die Nutzung
Wirtschaftswissenschaftler von FehrAdvice & Partners belegen mit verhaltensökonomischem Experiment:
73 Prozent der Nutzer bevorzugen die Suchmaschine Google mit journalistischen Inhalten |
Corint Media-Veranstaltung „Don’t Disrupt Democracy“: Expertenrunde bewertet den Schutz von journalistischen Inhalten derzeit als unzureichend. Anpassung der Gesetzeslage ist dringend geboten.