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Zeitungs- und Zeitschriftenverleger: Wichtiges Signal für Pressevielfalt und Demokratie

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EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Einführung von Verlegerrechten

© European Union 2016 - EC-Audiovisual Service - Etienne Ansotte

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen ausdrücklich den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzgebungsvorschlag, Presseverleger als Rechteinhaber im EU-Urheberrecht anzuerkennen.

"Die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts ist ein historisch wichtiger und notwendiger Schritt, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch in der digitalen Welt zu gewährleisten", erklärten VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer und BDZV heute in Berlin: "Die EU-Kommission trägt mit ihrem Vorschlag der unbefriedigenden Situation Rechnung, dass die Presseverlage mit der Herstellung qualitätsvoller Inhalte zum wirtschaftlichen Erfolg zahlreicher Online-Plattformen einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne jedoch an der hierdurch entstehenden Wertschöpfung angemessen zu partizipieren. Die EU-Kommission liegt richtig mit ihrer Einschätzung, dass es bald keine privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in der heutigen Vielfalt mehr geben wird, wenn diejenigen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, mangels Rechtsgrundlage nicht in der Lage sind, angemessen von der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Inhalte durch Dritte zu profitieren."

Hintergrund: Täglich entstehen in europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen Tausende aufwendig produzierte Artikel, die im Internetzeitalter aber in Sekundenschnelle von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen, verwertet und vermarktet werden können. Dieser kommerziellen Nutzung standen die Presseverlage bislang ohne eigene Rechte und damit vielfach schutzlos gegenüber. Das will die EU-Kommission jetzt ändern und hat heute einen Gesetzgebungsvorschlag beschlossen, der den Presseverlagen eigene Rechte zugesteht und damit deren Schutzwürdigkeit ausdrücklich anerkennt. Dieser Schritt ist überfällig, weil alle anderen Branchen der Kreativindustrie bereits seit langem eigene Rechte genießen und nur die Verlage bisher davon ausgenommen sind. Es ist dringend geboten, diese Regelungslücke zu schließen, um die Vielfalt der Presse auch in der digitalen Welt zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist wichtig, dass die Regelung nicht zu kurz greift und wirklich alle Rechte umfasst, um den Presseverlagen die digitale Vermarktung und den digitalen Vertrieb ihrer Inhalte zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist es, dass die Beteiligung der Presseverlage an Entschädigungen für gesetzlich gestattete Nutzungen ihrer Publikationen (bspw. VG-Wort-Mittel) nachhaltig und unkompliziert gesichert wird.

Sicher ist jedenfalls, dass das Verlegerrecht keine Auswirkungen auf die Freiheit des Internet und insbesondere der Verlinkung haben wird. Darüber hinaus werden sämtliche bestehende Schrankenregelungen, wie z.B. das Zitatrecht sowie die Erlaubnis zur Illustration, Forschung und Privatkopie in vollem Umfang bestehen bleiben und nicht durch das geplante EU-Verlegerrecht angetastet.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist hier verfügbar.

Weiterführende Informationen: www.publishersright.eu  

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