Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
VG Wort, Verwertungsgesellschaft, Verleger

VG Wort beschließt neuen Verteilungsplan

Medienpolitik Nachrichten

Abtretungserklärungen der Autoren Voraussetzung für Verlegerbeteiligung

Bei ihrer Mitgliederversammlung am 20. Mai 2017 in München hat die VG Wort einen neuen Verteilungsplan ab dem Jahr 2016 beschlossen. Entsprechend der neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Verwertungsgesellschaftengesetzes bleibt die VG Wort eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlegern. Bis zu einer endgültigen europäischen Regelung zum Verlegerrecht und zur Verlegerbeteiligung bleiben die Verlage allerdings auf Abtretung ihres Anteils durch die Urheber angewiesen.

Für Beiträge im Jahr 2016 können die Autoren die Zustimmung zur Abtretung bis 30. September 2017 gegenüber der VG Wort erklären. Darauf werden die Autoren in den nächsten Wochen von der VG Wort nochmal ausdrücklich hingewiesen. Das Verfahren bleibt weiterhin anonym, d.h. der Verlag erfährt nicht, welche seiner Autoren der Abtretung an ihn zugestimmt haben.

Für Beiträge im Jahr 2017 wird die Zustimmung des Autors mit der Meldung seiner Beiträge an die VG Wort mitgeteilt. Autoren, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben, können den Verlegeranteil nach Werkveröffentlichung direkt an den Verlag abtreten. Der Verlag meldet das Werk dann selbst bei der VG Wort und erhält den Verlagsanteil.

Die Verlage der Tageszeitungen und der Publikumszeitschriften können wie schon früher ihren Anteil zweckgebunden für Weiterbildungsangebote an ihre Verlegerverbände weitergeben.

Im Zuge der Kompromissfindung zwischen Autoren und Verlagen wurden einige Verteilungsquoten zugunsten der Autoren verschoben. Hier die Wichtigsten:

Bei Metis gilt der bisherige Verteilungsschlüssel 60 Autor : 40 Verlag nur noch bei Online-Beiträgen mit Bezahlschranke. Für frei zugängliche Beiträge gilt das Verhältnis 70:30. Dieses Verhältnis gilt nun auch für Beiträge in wissenschaftlichen- und Fachzeitschriften und bei übersetzen Fachbüchern (früher 50:50). Bei Fachbüchern, die nicht übersetzt wurden, und im Schulbuchbereich bleibt es bei 50:50.

Für die Jahre 2012 bis 2015 haben über 25.000 Urheber bis zum 28. Februar 2017 ihren Verzicht auf den Verlegeranteil erklärt. Noch kann die VG Wort allerdings weder etwas zu dem finanziellen Gesamtvolumen noch zu der Verteilung in den Bereichen Buch, Fach- und Publikumsverlagen sagen.

Druckansicht Seite weiterempfehlen