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Verlegerverbände sehen Licht und Schatten in neuer AVMD-Richtlinie

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Mehr Möglichkeiten in TV-Primetime gefährden Werbeeinnahmen von Zeitungen und Zeitschriften

Die EU-Kommission hat heute einen Entwurf für eine Überarbeitung der AVMD-Richtlinie (Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie) vorgelegt, der unter anderem die TV-Werbung liberalisiert und Videoplattformen wie YouTube in den Regelungsbereich einbezieht.

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen Licht und Schatten in der neuen AVMD-Richtlinie. Sie begrüßen, dass nach dem Vorschlag die Richtlinie weiterhin im Wesentlichen auf solche digitalen Angebote beschränkt zu bleiben scheint, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Damit sollten ergänzende redaktionelle Videos auf digitalen Presseangeboten unverändert nicht von den rundfunkähnlichen Restriktionen der AVMD-Richtlinie erfasst werden, und können weiterhin auf eine freiheitliche Regulierung vertrauen.

VDZ und BDZV kritisieren hingegen die Pläne, Fernsehwerbung in der Primetime ohne relevante zeitliche Beschränkung zuzulassen. Die noch geltende Regelung, die 12 Minuten TV-Werbung pro Stunde ermöglicht, diene sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der Verteilung der Werbebudgets auf die konkurrierenden Medien TV und Presse. Dieses System dürfe nicht ohne Not zum Nachteil der Zeitungen und Zeitschriften aufgegeben werden.

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