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Medienpolitik, GWB, Kartellrecht

Verlegerverbände begrüßen 9. GWB-Novelle

Nachrichten Medienpolitik Pressemeldung

Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sichert Pressevielfalt

©iStock/courtneyk

Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in Deutschland begrüßen die Erleichterung von Kooperationen zwischen Presseverlagen, die der Bundestag im Zuge der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heute beschlossen hat. Das Gesetz sieht eine Freistellung vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen außerhalb des Bereichs der Redaktionen vor.

"Angesichts massiver Umbrüche im Medienmarkt sind Zeitungen und Zeitschriften auf größere Freiräume bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit angewiesen. Die nunmehr beschlossene Liberalisierung des Kartellrechts wird dazu beitragen, innovative neue Angebote für Leser und Anzeigenkunden zu ermöglichen und so zur Sicherung der Pressevielfalt in Deutschland beitragen", erklärte ein Sprecher für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Die Vereinfachung von Kooperationen außerhalb des redaktionellen Bereiches sei ein wichtiger Beitrag des Gesetzgebers, um den vielfältigen Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung für die Pressehäuser zu begegnen, erklärten BDZV und VDZ. Nun sei es von größter Bedeutung, dass die Regelung so bald als möglich in Kraft trete. Deshalb appellierten die beiden Verlegerorganisationen an die Bundesländer, das Gesetz in der Sitzung des Bundesrates am 31. März zu billigen und so den Weg für ein baldiges Inkrafttreten frei zu machen.

BDZV und VDZ erläuterten ferner, dass die Freistellung von verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich demnach ausgleichend in die – im Übrigen für die Presse gegenüber der sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und Medienwirtschaft restriktivere – pressespezifische Kartellgesetzgebung ein.

Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der Freistellung aus Sicht der Verlegerverbände Mittel zur Stärkung der redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die anders nicht mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen stiegen die Chancen der Verlage, sich auf Augenhöhe im mittlerweile hochkonzentrierten Markt der Mediaagenturen und des werbenden Einzelhandels zu bewegen. Eine angemessene Reaktion auf multinationale Digitalkonzerne als neue Wettbewerber im Werbemarkt sei nur durch eine intensivierte Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse könnten hier zu einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden beitragen. Auch seien dringend notwendige technische Entwicklungen zur Erschließung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit verbraucherfreundlichen Standards nur in großen Einheiten betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich.

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