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Verlegerverbände: BDI-Erklärung inkonsequent und pressefeindlich

Startseite Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Die gemeinsame Erklärung unter Federführung des BDI zum „Vorhaben eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger“ ist bei den Verlagen auf Unverständnis und Irritation gestoßen.

Die gemeinsame Erklärung unter Federführung des BDI zum „Vorhaben eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger“ ist bei den Verlagen auf Unverständnis und Irritation gestoßen.

„BDZV und VDZ fordern einen angemessenen Schutz der Leistungen der Presseverlage“, sagten die Sprecher der Verbände. In einer freien Marktwirtschaft sei es selbstverständlich, dass gewerblich genutzte Leistungen auch vergütet würden. Für diese Grundsätze trete gerade auch der BDI ein. Erst jüngst forderte er ein Aktionsbündnis zum Schutz des geistigen Eigentums. Dies einzig der Presse nicht zugestehen zu wollen, um die eigene Kasse zu schonen, sei nicht nachvollziehbar. Als völlig überzogen wurde auch die Behauptung des BDI kritisiert, die Presse wolle Lasten in „Milliardenhöhe“ auf die Wirtschaft abwälzen und gefährde damit insbesondere den Mittelstand. „Davon kann keine Rede sein“, sagten die Sprecher. „Von Milliarden haben wir nie gesprochen. Im Gegenteil: Der BDI weiß aus Gesprächen mit den Verlagsverbänden, dass solch absurden Größenordnungen weder geplant noch vorgeschlagen worden sind.“

„Wir wollen nicht mehr als das, was andere – nämlich Film-, Tonträger-, Datenbankhersteller und Konzertveranstalter – seit Jahrzehnten haben“, so BDZV und VDZ. Es gelte zu verhindern, dass sich andere der Verlagsleistungen bedienten, ohne einen Cent dafür zu zahlen. Geplant sei aber keineswegs eine „Abgabe“, der niemand entgehen könne. Der BDI behauptet dies fälschlicherweise trotz besseren Wissens. In Wahrheit schlagen die Verlage ein ordnungspolitisch einwandfreies Lizenzmodell vor. Sie bieten die gewerbliche Nutzung ihrer Webseiten gegen Entgelt an. Dieses Angebot kann nach freiem Ermessen angenommen oder abgelehnt werden. „Von einer Online-Presseabgabe kann deshalb nicht die Rede sein“, so die Sprecher. „Dies dennoch zu behaupten, ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit.“

Die Verlage wollen auch in Zukunft Qualitätsjournalismus und Vielfalt im Internet mit hohem personellen und finanziellen Aufwand sichern. Mit ihren digitalen Inhalten böten die Verlage der deutschen Wirtschaft Tag für Tag ein grenzenloses Wissen. Das könne nicht kostenlos sein. Bislang würden die Online-Inhalte überwiegend durch Print querfinanziert. Dieses Finanzierungsmodell habe keine Zukunft. Es werde daher darauf ankommen, die Inhalte dort, wo es sachgerecht sei, in Rechnung zu stellen. Dazu solle das Leistungsschutzrecht einen Beitrag leisten.

Die Presseverbände kündigten an, den Dialog mit der Wirtschaft fortzusetzen, um gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. „Wir sind zuversichtlich, dass ein konstruktiver Weg gefunden werden kann, der allen Seiten nutzt“, sagten die Sprecher.

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