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Verlegerrecht, Publishers Right, Wikipedia

Verleger widersprechen Wikipedia

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EU-Urheberrechtsreform wird Online-Enzyklopädien nicht beeinträchtigen

Der VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigen kein Verständnis dafür, dass Wikimedia erneut eine Behauptung wiederhole, die bereits im Juli falsch gewesen ist.

Die Sorge von Wikimedia ist unbegründet: Art 2 Absatz 4a des heute im EU-Parlament abzustimmenden Entwurfs stellt klar, dass Online-Enzyklopädien wie Wikipedia nicht von den Vorschriften über die Plattformverantwortlichkeit erfasst sind.

In Bezug auf das Verlegerrecht schließt Artikel 11 Absatz 1a die Nutzung durch Einzelpersonen und Hyperlinks ausdrücklich aus dem Geltungsbereich aus, also auch Nachweislinks aus Wikipedia. Auch das Zitatrecht, auf dass sich auch Wikipediaautoren berufen können, bleibt unberührt. Im vorliegenden Kompromiss des Berichterstatters Voss wird zudem nochmals klargestellt, dass Links auch bei der Nutzung in Plattformen von dem Recht nicht beeinträchtigt werden.

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