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VDZ-Nummer, Vertrieb, Anzeigenbelegung, Branchenausweisung, EDI-Press-Verfahren

VDZ-Nummern – und was es damit auf sich hat

Nachrichten Print & Digital Zeitschriftenmarkt

Um Marktteilnehmer, Presseerzeugnisse, Anlieferstellen, Filialen und Depots sowie Anzeigenplatzierungen in den Softwarestrukturen der Branche eindeutig identifizieren zu können, gibt es sogenannte VDZ-Nummern – ein Überblick | erschienen in PRINT&more 3/2021

Der VDZ leistet wirkungsvolle politische Arbeit, vertritt die Interessen seiner mehr als 450 Mitgliedsverlage und gestaltet grundlegende Services für eine gesamte Branche. Dazu gehören das Schaffen und Gewährleisten bestmöglicher Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, ein eindeutiges Marktumfeld sowie Beratung von der Verlagsgründung bis hin zur Sukzessionsfrage. Häufige Anfragen in der VDZ-Zentrale betreffen die sogenannte VDZ-Nummer. Verlage benötigen diese Nummer als grundlegende Identifikatoren für das Pressevertriebssystem sowie im Anzeigenbereich. Auch das Presse-Grosso, der Lesezirkel, die Bahnhofsbuchhandlungen sowie der „Werbende Buch- und Zeitschriftenhandel“ (WBZ) benötigen VDZ-Nummern, auch wenn die jeweiligen Marktteilnehmer keine VDZ-Mitglieder sind.

VDZ-Nummern ermöglichen eindeutige Identifikation

Der Begriff „VDZ-Nummer“ ist ein (informeller) Überbegriff, unter dem verschiedene Branchennummern zusammengefasst werden. Sie werden empfängerspezifisch vergeben und kennzeichnen unterschiedliche Marktteilnehmer, deren Produkte, Anlieferstellen, Filialen und Depots in den Softwarestrukturen der Branche eindeutig. Diese Nummern unterteilen sich in Titelnummern, Verlagsnummern, Kundennummern mit Unternummern, aber auch in Nummern für die Konditionsübertragung zwischen Verlagen und dem WBZ.

VDZ-Nummer Voraussetzung für Teilnahme am EDI-Press-Verfahren

Die grundlegende Nummer für Verlage ist die Titelnummer (auch Objektnummer genannt), die als Barcode alle für den Pressehandel notwendigen Preis- und Steuerinformationen beinhaltet. Diese Titelnummer ist für die Nutzung des EDI-Press-Verfahrens (Electronic Data Interchange) nötig, eines standardisierten Verfahrens zum Datenaustausch zwischen Verlagen und deren Handelspartnern. Dies gilt ebenso für die Verlagsnummer, die allerdings nicht für einen einzelnen Titel, sondern für einen gesamten Verlag gilt und diesen eindeutig im System identifiziert.

Jede im Handel erhältliche Zeitschrift benötigt grundsätzlich eine Titelnummer. Für Verlage, aber auch für andere Marktteilnehmer wird eine Titel- oder eine VDZ-Kundennummer notwendig, sobald die Teilnahme am EDI-Press-Verfahren über ISPC (Intermedia Standard Press Code) angestrebt wird. Für Bahnhofsbuchhändler ebenso wie für Presse-Grossisten ist dieses Verfahren verpflichtend. Hier wird die VDZ-Kundenummer für die branchenübergreifende Übertragung von z. B. Bezugs-, EHASTRA- oder Objektstammdaten über ISPC benutzt – zwischen Verlagen, Grosso und dem Handel. Für den Bahnhofsbuchhandel, das Grosso und die Verlage ist vor allem die Remissionsmeldung wichtig. Entsprechend den Richtlinien der körperlosen Remission sind sie verpflichtet, diese per EDI-Press-Verfahren zu melden.

Vergabe der VDZ-Nummern

Für den Bahnhofsbuchhandel werden VDZ-Kundennummern zugeteilt, sobald der offizielle Aufnahmeantrag auf Presse-Direktbelieferung durch die Verlage bestätigt wurde. Etwas formloser ist die Handhabung dieser Nummern in Verbindung mit dem Presse-Grosso sowie dem Lesezirkel und dem WBZ: Nach Erhalt und Prüfung aller benötigten Informationen zur eindeutigen Identifizierung vergibt der VDZ eine entsprechende VDZ-Kundennummer. In diesen beiden Fällen (Nummernvergabe für den Bahnhofsbuchhandel einerseits sowie für Presse-Grosso, Lesezirkel, WBZ andererseits) ist der VDZ zuständig.

Für die kostenpflichtige Vergabe einer Titelnummer für eine erstmalig im Handel verfügbare Zeitschrift ist das in Köln ansässige Unternehmen GS1 Germany im Auftrag aller Marktbeteiligten zuständig. Sobald dort die erforderlichen Unterlagen vorliegen, steht die Titelnummer innerhalb weniger Tage bereit. Wichtig ist an dieser Stelle: Barcodes anderer Anbieter entsprechen nicht den standardisierten Branchenkriterien und können möglicherweise zu Doppelungen im Branchensystem führen. Sie sollten daher nicht als Titelnummer eingesetzt werden.

Publikumszeitschriften-Nummern erleichtern Anzeigenbelegung und Branchenausweisung

Neben den bisher genannten Nummern für den Pressevertrieb (Titel-, Verlags-, Kundennummer) gibt es seit dem Jahr 2000 Publikumszeitschriften-Nummern (PZN) für den Anzeigenbereich. Dieser Nummerncode einer jeden Anzeigenbelegungseinheit gilt für die Erfassung und Ausweisung von Branchenstatistiken (z. B. IVW). Alle Zeitschriften und ihre Kombinationen (z. B. Sondereditionen, Bündel) werden durch eine Vergabestelle eindeutig identifiziert und mit ihren Eigenschaften dokumentiert. Die PZN wird als offizielle Nummer auch in den VDZ-Portalen OBS, DUON sowie bei der IVW verwendet. Ansprechpartner für PZN-Nummern ist die Firma mediaservice wasmuth.

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