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Quellensteuer für Onlinewerbung vom Tisch

Medienpolitik Nachrichten

Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht: Inländische werbetreibende Unternehmen müssen keinen Steuereinbehalt bei grenzüberschreitenden Zahlungen für Onlinewerbung vornehmen.

Seit Anfang des Jahres geisterte die Gefahr einer sogenannten Quellensteuer von rund 15 Prozent für grenzüberschreitende Zahlungen für Onlinewerbung durch die Welt.

Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sei auf Veranlassung Bayerns eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht worden. Danach müssen inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei grenzüberschreitenden Zahlungen für Onlinewerbung vornehmen. 

Der Volltext der Pressemitteilung vom 14. März 2019 steht Ihnen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:

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