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Presseverleger: Verbandsklagerecht destabilisiert Koalitionsfreiheit

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Kabinettsentwurf zum Urhebervertragsgesetz muss korrigiert werden

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben begrüßt, dass im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz einige ursprünglich im Entwurf vorgesehene Regelungen – darunter das faktische Verbot von pauschalen Vergütungsvereinbarungen – entschärft wurden. Gleichwohl bleibe weiter Anlass zu Kritik. So werde am problematischen Verbandsklagerecht festgehalten. Dieses Recht destabilisiere die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit und missachte europarechtliche Vorgaben. Es öffne darüber hinaus unbegründeten Klagen Tür und Tor.

Ferner halten die Verlegerverbände die Einführung eines Rückrufrechts für Autoren in der vorgesehenen Form für willkürlich: "Das geplante Rückrufrecht greift in die seit Jahrzehnten bestehenden tariflichen Regelungen ein", stellte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff klar.

Der Hauptgeschäftsführer des VDZ, Stephan Scherzer, machte deutlich, dass das geplante "anlasslose Auskunftsrecht eine teure, absolut überflüssige Bürokratie" schaffe. "Das nutzt niemandem." Ein ausreichendes Auskunftsrecht bestehe bereits nach aktueller Rechtslage. Streitigkeiten drohten obendrein über die Frage, wann ein solches Auskunftsrecht unzumutbar sei und wann es unzulässig sei, weil das Werk lediglich einen untergeordneten Beitrag leiste.

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