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VDZ, BDZV, Google, EU-Kommission

Presseverbände gehen im EU-Wettbewerbsverfahren gegen Google in die nächste Runde

Medienpolitik Pressemeldung Nachrichten

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Union (EuG), im Gerichtsverfahren zur Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gegen Google beantragt, als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission beitreten zu können. Mit dem Antrag möchten die Verbände die EU-Kommission in dem Grundsatzverfahren vor dem EuG formell unterstützen. VDZ und BDZV sind Beschwerdeführer im für die Digitalwirtschaft wegweisenden Wettbewerbsverfahren gegen Google.

Die EU-Kommission hatte Google am 27. Juni 2017 ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro auferlegt. Sie sah es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Die Kommission forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb von 90 Tagen abzustellen. Google hat die Entscheidung vor dem EuG angefochten, die Kommission muss sie nun gerichtlich verteidigen.

Die Bußgeldentscheidung hat nach Ansicht der Verbände historische Tragweite. Sie stellt erstmals fest, dass marktbeherrschende Online-Dienste, die den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Deshalb haben die Verbände beschlossen, die Kommission in ihrer Argumentation vor dem EuG zu unterstützen.

„Die Entscheidung der Kommission gegen Google ist von erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche“, erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. „Jetzt kommt es darauf an, diese historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.

VDZ und BDZV setzen sich seit Jahren für einen diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu den relevantesten Informationsquellen ein. Bereits im Jahr 2009 hatten die Verbände formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das aktuelle Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.

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