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Pressefreiheitsstärkungsgesetz im Bundestag

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Der Rechtsausschuss des Bundestages führt heute eine Sachverständigenanhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, der im Zuge des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Schutz der Pressefreiheit stärken soll.

Der Rechtsausschuss des Bundestages führt heute eine Sachverständigenanhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, der im Zuge des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Schutz der Pressefreiheit stärken soll.

Als Sachverständige aus dem Bereich der Medien sind Benno Pöppelmann (djv) und Dr. Christoph Fiedler (VDZ) geladen.

Der VDZ begrüßt mit den weiteren Medienverbänden den Regierungsentwurf als Schritt in die richtige Richtung, hält aber weitergehende Gesetzesänderungen für erforderlich, um einen angemessenen Schutz des Vertrauensverhältnisses zu Journalisten sicherzustellen.

Insbesondere sei es notwendig, die Lücke im Schutz gegenüber sonstigen Ermittlungsmaßnahmen zu schließen. Der verbesserte Schutz  gegen Durchsuchung und Beschlagnahme drohe leerzulaufen, wenn der Staat auf anderen Wegen wie etwa der Telekommunikationsüberwachung den Informanten enttarnen könne.

Deshalb müsste auch bei sonstigen Ermittlungsmaßnahmen gegen Medienangehörige ein hinreichender Beteiligungsverdacht zur Eingriffsvoraussetzung gemacht werden.

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