Neue FAQ des BMF zur Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern
Ende März 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) FAQ zur E-Rechnung veröffentlicht. Darin erklärt das BMF unter Ziffer 7b erstmals, dass Anzahlungs- und Vorausrechnungen nicht zwingend im E-Rechnungsformat ausgestellt werden müssen, wenn die Rechnungsstellung vor dem 01.01.2027 (bei Unternehmen mit einem Umsatz > 800.000 EUR) und 01.01.2028 (bei Unternehmen mit einem Umsatz < 800.000 EUR) erfolgt. Wörtlich heißt es: „Anzahlungs-, Voraus- und Abschlagsrechnungen, die vor dem Stichtag für die verpflichtende Ausstellung einer E-Rechnung […] erteilt werden, müssen nicht als E-Rechnung übermittelt werden, auch wenn Leistungserbringung und Zahlung erst nach diesem Stichtag erfolgen.“
Für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Bruttogesamtpreis von 250 Euro gilt das Erfordernis des E-Rechnungsformats weiterhin nicht. Kleinbetragsrechnungen können vor und auch nach dem 01.01.2017 als sonstige Rechnung (etwa als Papier- oder PDF-Rechnung) ausgestellt werden.
