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MVFP NRW-Talks: Die erfolgreiche Reihe bietet in diesem Frühjahr neue interessante Themen an

Landesvertretung NRW

Den Anfang der „Talks-Reihe“ wird Ende März ein Vortrag zu „Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht“ machen, gefolgt von einem weiteren Termin im April zum Thema „Auskunftsansprüche gem. § 32d und § 32e UrhG“.

Die künstliche Intelligenz (KI) ist mit Text- und Bildgeneratoren wie ChatGPT, Wall-E und Midjourney mitten im kreativen Schaffensprozess angelangt. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe urheberrechtlicher Fragen, von dem Training der KI bis hin zu der Verwertung der mittels KI-generierten Werke. Frau Dr. Kerstin Bäcker, Partnerin bei Lausen Rechtsanwälte, die sich mit den aktuellen rechtlichen Fragestellungen rund um KI intensiv auseinandersetzt, wird für Sie dieses Thema erläutern.

Das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ vom 7. Juni 2021 hat den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr muss gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern Auskunft erteilt werden über den Umfang der Werknutzung und den hieraus gezogenen Erträgen und Vorteilen. Mit Ablauf der Übergangsfrist sind diese Auskunftspflichten spätestens ab 7. Juni 2023 proaktiv umzusetzen. Frau Dr. Bäcker berät branchenübergreifend Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Auskunftspflicht. Sie wird Ihnen hierzu fachkundige Informationen zur Verfügung stellen.

Alle Webinare im Rahmen der „MVFP NRW-Talks“ sind für Sie als Mitglieder kostenfrei. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter 0221-941 14 14 oder nrw[at]mvfp.de zur Verfügung.

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