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Medienpolitik, Kartellrecht, Verlegerrecht

Medienpolitik zur Jahreswende aus Sicht der Zeitschriftenverlage

Medienpolitik MVFP in den Medien

Ausblick 2017 zur staatlichen Regulierung und Selbstregulierung der Werbewirtschaft / Prof. Dr. Christoph Fiedler in einem Beitrag für den ZAW

© iStock/Lightcome

Gleich drei für die Presseverlage positive Projekte kommen langsam voran, sind aber immer noch nur Vorschläge.

Es ist möglich, dass die Große Koalition in Berlin die überfällige Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen von Presseverlagen im Kartellrecht in dieser Legislaturperiode Realität werden lässt. Der nun im Bundestag liegende Vorschlag enthält zwar eine unverständliche zehnjährige Befristung, erscheint aber im Übrigen auch mit Blick auf die begrenzte deutsche Gesetzgebungskompetenz pragmatisch und angemessen.

Positiv ist sodann der Vorschlag der EU-Kommission zur Möglichkeit der Erstreckung der reduzierten Mehrwertsteuer auf die digitale Presse, der allerdings der Zustimmung aller EU-Finanzminister benötigt und damit keinesfalls beschlossene Sache ist. Der Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung von Presseverlegerrechten im EU-Urheberrecht ist ein Meilenstein, der allerdings noch EU-Parlament und Ministerrat passieren muss. Da er jetzt schon hinter den üblichen Rechten der Werkmittler zurückbleibt und sozusagen das digitale Rechteminimum enthält, darf er dabei nicht weiter beschnitten werden.

Weitere noch laufende Politikvorhaben, die über redaktionelle oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Positiven oder Negativen mitentscheiden, sind bspw. die Regelung des redaktionellen Datenschutzes, die Überarbeitung der insbesondere für die digitale Werbung zentralen E-Privacy-Richtlinie in Brüssel, die AVMD-Richtlinie, aber auch der Internetauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. //

 

Autor: Prof. Dr. Christoph Fiedler, VDZ-Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik, Chairman Legal Affairs EMMA European Magazine Media Association

 

Dieser Beitrag wurde auf zaw.de vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. am 27. Januar erstveröffentlicht.

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