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Konsultation der Kommission zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Im November letzten Jahres hat die Kommission eine Kommunikation veröffentlicht, in der sie ihr Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union darlegt.

Im November letzten Jahres hat die Kommission eine Kommunikation veröffentlicht, in der sie ihr Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union darlegt. Bis Mitte dieses Monats konnten interessierte Parteien zu diesem Konzept Stellung nehmen. In seiner gemeinsam mit dem BDZV abgegebenen Stellungnahme hat der VDZ unter anderem betont, dass für die journalistische Berichterstattung eine robuste Bereichsausnahme von den Datenschutzvorschriften unumgänglich ist. Diese müsse technologieneutral alle Verbreitungswege und Medientypen und alle mit der Pressetätigkeit einhergehenden Tätigkeiten, von der Beschaffung der Information bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen – auch digital –, umfassen. Bei einer etwaigen Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie müsse zudem berücksichtigt werden, dass freie und unabhängige Presse sowie die Medienvielfalt in hohem Maße von der Möglichkeit abhängen, effektiv für Zeitschriften und Zeitungen zu werben.

Mit dem eigentlichen Gesetzgebungsvorschlag ist voraussichtlich in diesem Frühjahr zu rechnen. Es gibt zudem Überlegungen seitens der Kommission, die Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung vorzuschlagen. Da eine Verordnung, anders als eine Richtlinie, unmittelbar gilt und keine Umsetzungsspielräume lässt, muss besonders darauf geachtet werden, dass keine Verschlechterung droht.

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