EUDR: Verlegerverbände begrüßen Einigung im Trilog: Ausnahme für Presse und Bücher stärkt Pressefreiheit
Die Verlegerverbände Medienverband der freien Presse (MVFP), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) begrüßen ausdrücklich die gestrige Einigung im Trilog zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen, werden fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von der EUDR ausgenommen. Damit werden Presse und Buchverlage vor unverhältnismäßigen Anforderungen geschützt und erhalten die nötige Rechtssicherheit.
„Diese Entscheidung ist ein deutliches und wichtiges Signal für den Schutz der Pressefreiheit und Vielfalt in Europa“, betonen MVFP, BDZV und BVDA. „Sie zeigt, dass der Schutz der Wälder und der Schutz der freien Presse miteinander vereinbar sind.“
Die Ausnahme für fertige Druckprodukte bewahrt den Kern der EUDR: Holz und damit das von Verlagen verwendete Papier müssen zukünftig EUDR-konform sein. Der Umwelt- und Waldschutz bleibt unangetastet, gleichzeitig bleibt die Pressebranche von unnötiger Regulierung verschont.
Das Europäische Parlament und der Rat sind nun aufgefordert, die gestern erzielte Einigung zeitnah zu bestätigen und unverändert in den finalen Gesetzestext zu übernehmen. Nur so erfüllt die EUDR ihre umweltpolitische Aufgabe und wahrt zugleich die Pressefreiheit in Europa.
