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Mehrwertsteuer, Zeitschriften, BDZV

Ermäßigte Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitschriften- und Zeitungsangebote in Sicht

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Verleger begrüßen Entscheidung der EU-Kommission

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission zur steuerlichen Gleichbehandlung unter anderem von Zeitschriften und Zeitungen unabhängig vom Vertriebsweg. Dies hat zur Folge, dass mit der Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für digitale Ausgaben von Zeitschriften und Zeitungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz angewendet würde. Die Angleichung von bislang 19 Prozent auf sieben Prozent Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte ist eine Forderung, für die die deutschen Presseverleger schon lange kämpfen.

"Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitalen Plattformen auszubauen. Dies drückt auch aus, dass die veränderte Wirklichkeit einer Präsenz der freien Presse auf allen Plattformen angekommen ist und sich am Ende das Bohren dicker Bretter gelohnt hat", sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.

"Diese Angleichung ist überfällig", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe bei einer Veranstaltung des BDZV im Mai 2015 in Brüssel angekündigt, den Vorschlag einzubringen. "Herr Juncker hat Wort gehalten." Die Verleger appellierten nun auch an den Ministerrat und das Parlament in Brüssel, den Vorschlag der EU-Kommission zügig umzusetzen.

Ausgangspunkt war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses hatte Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. VDZ und BDZV, die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten einen gemeinsamen offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gerichtet, um für eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie zu werben.

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