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„Digitale Wegelagerei unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes“

Nachrichten Medienpolitik Print & Digital

VDZ Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2018 in Sachen Werbeblocker „AdBlock Plus“.

© iStock/Kagenmi

„Der Bundesgerichtshof hat ein klares Fehlurteil gesprochen. Es wird ein „Geschäftsmodell“ freigesprochen, das quasi-erpresserischen Charakter hat. Digitale Wegelagerei unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes weiter zu ermöglichen, fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht der freien Presse an, die versucht, Journalismus auf digitalen Plattformen zu finanzieren.“ //

Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer VDZ

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