Mehrwertsteuer, Zeitschriften, Digitale Presse, Jahressteuergesetz
Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse gilt ab dem 18. Dezember 2019
Nachdem heute das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, treten die Neuregelungen zur steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Presseprodukten bei der Umsatzsteuer morgen, den 18.12.2019 in Kraft.
„Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt. Insbesondere finden wir es richtig, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt wird. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, betont VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.