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Abstimmung über Verbraucherrechtsrichtlinie im EU-Parlament

Medienpolitik

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 1. Februar darauf geeinigt, welche Änderungen an dem Vorschlag für eine Verbraucherrechtsrichtlinie er dem Plenum zur Abstimmung empfehlen will. Vertreter fast aller Fraktionen wollen in vielen Punkten noch weitergehende Beschränkungen des telefonischen und digitalen Fernabsatzes als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der VDZ bemüht sich seit 2008 intensiv darum, Kommission, Parlament und Ministerrat von angemessenen Lösungen zu überzeugen.

Der Ausschuss des EU-Parlaments schlägt zusätzliche Bestätigungserfordernisse für telefonisch oder elektronisch geschlossene Verbraucherverträge nur dann vor, wenn Dienstleistungen verkauft werden. Waren wie etwa Zeitungen oder Zeitschriften wären dann nicht betroffen. Im Vorfeld der Abstimmung im Plenum werden allerdings auch noch weitergehende Restriktionen wieder kontrovers diskutiert werden.

Die Abgeordneten schlagen außerdem die Einführung eines Widerrufsrechts für Verträge über Abonnements vor. Nur beim Einzelverkauf von Zeitschriften und Zeitungen soll das Widerrufsrecht ausgeschlossen bleiben. Verbraucherverträge sollen nach dem Willen der Abgeordneten zudem keine längere Laufzeit als zwölf Monate besitzen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes soll der Verbraucher das Recht besitzen, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Über weitere Details informieren wir Sie gerne.

Die Abstimmung im Ausschuss ist ein wichtiges Signal für die Abstimmung im Plenum, die für März vorgesehen ist. Danach wird zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat über eine gemeinsame Fassung verhandelt werden. Der VDZ wird sich weiter dafür einsetzen, dass keine weiteren Beschränkungen für den Fernabsatz eingeführt werden.



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