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VDZ-Merkblatt, Mehrwertsteuer, Coronavirus, COVID-19

2. VDZ-Merkblatt zur Mehrwertsteuersenkung erschienen

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Das Update der Veröffentlichung vom 19.06.2020 berücksichtigt die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Juni 2020

iStock/sutlafk

Der Bundestag hat am Montag, 29. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Normalsteuersatz der MwSt von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt. Außerdem wurde die Fälligkeit der EUSt auf den 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Monats verschoben, wenn für die EUSt ein Zahlungsaufschub (Aufschubkonto) bewilligt wurde. Der Termin, ab dem diese Fälligkeitsverschiebung bei der EUSt erstmals anzuwenden ist, wird mit einem BMF-Schreiben gesondert bekannt gegeben.

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30.06.2020 zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 01.07.2020 Stellung genommen und einige Vereinfachungen zugelassen.

Mit dem 2. Merkblatt zur Mehrwertsteuersenkung informiert der VDZ über den Stand der Umsetzungen aufgrund des BMF-Schreibens.

Das Merkblatt kann von VDZ-Mitgliedern bei Jacqueline Steiger angefordert werden.

[Stand 2. Juli 2020]

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