Am 1. März startete der Wettbewerb um den Bayerischen Printmedienpreis 2010: Bis zum 30. Juni 2010 haben Unternehmen der Printmedienbranche die Möglichkeit, sich um den Preis zu bewerben.
„Bei der angekündigten Ergänzung des Berufsgeheimnisträgerschutzes muss der Gesetzgeber der Presse einen tragfähigen Schutz journalistischer Quellen verschaffen, fordert der VDZ