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VZB, Vortragsabend

VZB-Vortragsabend: EU-Datenschutz-Grundverordnung

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VZB-Vortragsabend am 9. Mai 2017 in München

(© VZB)

(© VZB)

Dr. Axel von Walter, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht bei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft, und Anina Veigel, VZB-Geschäftsführerin (© VZB)

Über Hintergründe, Ziele, Risiken und Anforderungen in Verbindung mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung berichtete Dr. Axel von Walter, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht bei BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft auf dem thematisch hochaktuellen Vortragsabend des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB). Die Veranstaltung, zu der die Gastgeberinnen Waltraut von Mengden, Erste Vorsitzende des VZB, und VZB-Geschäftsführerin Anina Veigel geladen hatten, fand in den exklusiven Räumen der Rechtsanwaltsgesellschaft BEITEN BURKHARDT in München statt.

Zu Beginn erläuterte Dr. Axel von Walter Grundprinzipien und Ziele der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die nach einer 2-jährigen Übergangsphase am 25. Mai 2018 wirksam wird.

Diese Grundverordnung gilt dann direkt und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst diverse einzelstaatliche Regelungen ab. Neu an der Verordnung ist auch das sogenannte Marktortprinzip – im Gegensatz zum bisherigen Sitzlandprinzip -, welches die Gültigkeit des EU-Datenschutzes auch für außereuropäische Unternehmen festlegt, sobald sie auf EU-Gebiet agieren.

Das neue Recht ist mit einer Stärkung der Verbraucherrechte und der Aufsichtsbehörden verbunden – für Unternehmen ergeben sich jedoch auch Chancen durch Erleichterungen bei der "Zweckänderung" bei der Nutzung von Daten.

Zentral in der neuen Grundverordnung sind die klaren Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten der Unternehmen. In der Konsequenz sind vermehrte Prüfungen durch Datenschutzbehörden zu erwarten und das Haftungsrisiko steigt enorm an. Abschließend skizzierte Dr. Axel von Walter die nun notwendigen Handlungsschritte für Unternehmen bis das Gesetz im kommenden Jahr wirksam wird.

So resümiert Anina Veigel: "Der heutige Abend hat gezeigt, dass sich jedes Unternehmen mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen muss, um aktuelle Datensätze, Prozesse und Verträge zu überprüfen, zu bewerten und daraus die notwendigen Schritte für die Zukunft abzuleiten. Den Herausforderungen stehen jedoch auch positive Entwicklungen gegenüber: Das Marktortprinzip und die Zweckänderung sind positive Signale für die hier aktiven und ansässigen Zeitschriftenhäuser."

Die Bildergalerie des Abends finden Sie hier. 

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