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Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt Medienfreiheit

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Die von der Bundesregierung geplante anlasslose Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt die Presse- und Rundfunkfreiheit. Sie schwächt den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Zu diesem Schluss kommen die wichtigsten deutschen Medienverbände und -unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien die geplanten Regelungen nicht in Einklang zu bringen. Durch die Speicherung der Telekommunikationsdaten ließen sich die Kontakte zwischen Redaktionen und ihren Informanten nachvollziehen. Vorgesehen sei in dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zudem die Erhebung von Standortdaten, um Bewegungsprofile anfertigen zu können. "Jede Maßnahme für sich, aber auch deren Verknüpfung ist geeignet, das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen, was die journalistische Berichterstattungsfreiheit in nicht hinnehmbarem Maße gefährdet", heißt es in der Stellungnahme wörtlich.

Die Medienorganisationen DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, der Deutsche Presserat und die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung die Zustimmung zu verweigern.

Die 22-seitige Stellungnahme wurde am heutigen Montag an den Rechtsausschuss des Bundestags geschickt. Das Gremium wird sich voraussichtlich am 21. September mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. In der Anhörung des Rechtsausschusses sollen nach derzeitiger Planung Vertreter der Medien nicht gehört werden.

Die Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden:

<link fileadmin vdz_de user_upload download medienpolitik stn_gesetz-e_vorratsdsp_07.09.2015.pdf file>Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vom 07.09.2015

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