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Verbraucherrechtsrichtlinie: VDZ appelliert an Parlamentarier, weitere Beschränkungen des Fernabsatzes zu verhindern

Medienpolitik Startseite Erstellt von jetzt Ulrike

Ende Januar soll im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über die sogenannte Verbraucherrechtsrichtlinie abgestimmt werden. Dabei gibt es Bestrebungen im Parlament, insbesondere den Fernabsatz im Internet und am Telefon sehr viel stärker zu erschweren als von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Online geschlossene Verträge sollen nach Vorschlägen aus dem Parlament erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher den Preis und alle Kosten sowie Vertragslaufzeiten etc. auf einem dauerhaften Medium wie etwa einem Brief bestätigt hat.

Außerdem sollen Verträge nicht mehr wirksam am Telefon geschlossen werden können. Telefonisch geschlossene Verträge würden nach diesem Vorschlag unwirksam bleiben, bis der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsdaten bspw. brieflich übersandt und der Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigt hat.

Der VDZ hat sich vor diesem Hintergrund erneut an den deutschen Berichterstatter und weitere Parlamentarier gewandt und dabei die herausragende Bedeutung des Fernabsatzes für eine freie Presse in marktwirtschaftlichen Demokratien betont. Bis zu 30 % der abonnierten Auflage unterliegen einer jährlichen Fluktuation und hängen davon ab, dass durch erfolgreiches Direktmarketing neue Leser gewonnen werden können.

Presseabonnements sind für eine staatsunabhängige periodische Presse, für Lesekultur und Demokratie unverzichtbar. Es muss daher möglich bleiben, dass Kulturgut Lesen auch erfolgreich verkaufen zu können. Die entsprechenden Vorschläge stellten eine weitere Belastung für seriöse Unternehmen dar; unseriöse Unternehmen missachten schon die derzeitigen Vorschriften und  lassen sich von zusätzlichen Restriktionen nicht beeindrucken.

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