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Bundeskartellamt, Apple, ATTF

Verbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft teilen die Bedenken des Bundeskartellamts gegen das App Tracking Transparency Framework von Apple

Medienpolitik Print & Digital

Verbände hatten 2021 die Missachtung des Wettbewerbsrecht durch Apple angestoßen, was nun zu einer offiziellen Abmahnung durch das Bundeskartellamt geführt hat.

Foto: Shutter_Speed auf Pixabay

Führende Verbände begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts, Apple wegen seines „App Tracking Transparency Frameworks“ (ATTF) abzumahnen. Die Abmahnung ist Folge einer Beschwerde, die die Verbände im April 2021 beim Amt eingereicht haben. Die Verbände teilen die Einschätzung des Amtes, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstoße.

Nachdem im Januar der Bundesgerichtshof signalisiert hatte, dass Apple aller Voraussicht nach der besonderen Missbrauchskontrolle für große Digitalunternehmen nach deutschem Kartellrecht unterliegt, verkündete heute das Bundeskartellamt seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples ATTF. Das Verfahren betrifft den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten im Apple-Ökosystem und ist von grundlegender Bedeutung für Medien- und Werbeunternehmen sowie deren technische Dienstleister.

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW: „Wir sind für unsere Mitglieder und die gesamte Medien- und Werbeindustrie sehr zufrieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen und das Bundeskartellamt hat die ihm zugewiesene Aufgabe des Wettbewerbsschutzes sehr ernst genommen. Unsere Argumentation, wonach Apple in seinem digitalen Ökosystems nicht einfach willkürliche, behindernde Regeln setzen – und noch dazu sich selbst davon ausnehmen – kann, wurde formal bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Das Bundeskartellamt hat sich nicht von Apples PR-Kampagnen beirren lassen. Es erkennt Apples ATTF als das an, was es ist: Ein Missbrauch von Marktmacht unter dem Feigenblatt des Datenschutzes. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist das ATTF nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair.“

Das Bundeskartellamt meint zurecht, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Seit Einführung des ATTF kann nur noch Apple selbst wirksam im eigenen Ökosystem werben bzw. Werbung vermitteln, messen oder attribuieren. Das Kartellamt äußerte Bedenken insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des ATTF. Es bemängelt u.a. Apples willkürliche Definition von „Tracking“. Die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken durch Drittanbieter werde als „Tracking“ behandelt, die von Apple selbst praktizierte Kombination von Nutzerdaten z.B. aus dem App Store, der Apple ID und  angeschlossenen Geräten zu Werbezwecken hingegen nicht. Diese eigennützige wie willkürliche Differenzierung wird durch das Bundeskartellamt scharf kritisiert. Daneben beeinflusse Apple die Nutzer durch die Zahl der Abfragefenster und deren sprachliche Gestaltung so, dass sie der Datenverarbeitung durch Apple zustimmen und die durch Dritt-Apps ablehnen. Hierdurch werde der Wettbewerb im mobilen Ökosystem von Apple an vielen Stellen verfälscht.

Nach nunmehr förmlich verkündeter, wenn auch nach wie vor vorläufiger, Bewertung durch das Bundeskartellamt missbraucht Apple seine gefestigte Marktmacht in seinem abgeschotteten mobilen Ökosystem und begünstigt eigene Angebote. Das Verfahren ist auf sektorspezifisches Kartellrecht (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie Europäisches Wettbewerbsrecht (Artikel 102 AEUV) gestützt und betritt inhaltlich „Neuland“.

Hintergrund
Dem Verfahren liegt eine Beschwerde von Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft von April 2021 zugrunde. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin im Juni 2022 ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Marktmacht gegen Apple ein. Es hatte schon damals begründete Zweifel an dem wettbewerbskonformen Umgang mit Nutzerdaten, wenn Apple Regeln festlegt, die nur für Dritte, aber nicht für Apple selbst gelten sollen.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:
• BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
• Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von 
Werbeträgern e.V.
• Die Mediaagenturen e.V. 
• Markenverband e.V.
• Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM)
• MVFP Medienverband der freien Presse e. V.
• VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
• Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Zu den Mitgliedern der Verbände zählen führende Medienanbieter, Online-Vermarkter, Media- und Werbeagenturen, Werbungtreibende und Institutionen neutraler Sozial- und Marktforschung. Das Bündnis vereint die gesamte Werbe- und Medienwirtschaft in Deutschland hinter sich (siehe frühere Mitteilungen hier und hier).

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