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Leistungsschutzrecht

Staatsministerin Grütters unterstützt VG Media und Medienunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Leistungsschutzrechte

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Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat sich im Bundeskanzleramt mit Presseverlegern, Vertretern der privaten Fernseh- und Radiosendeunternehmen sowie den Geschäftsführern der Verwertungsgesellschaft der Presseverleger und der Sender, VG Media, zu einem Gespräch über die Bedeutung von Leistungsschutzrechten für die mediale und kulturelle Vielfalt getroffen.

Staatsministerin Monika Grütters betonte: "Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist ein wichtiger medienpolitischer Beitrag zur Stärkung der Presselandschaft im digitalen Zeitalter. Verleger werden hierdurch in die Lage versetzt, über das 'Ob' und 'Wie' der Vermarktung ihrer Presseprodukte im Netz zu entscheiden. Es ist wichtig, dass es die VG Media übernommen hat, Presseverleger bei der Wahrnehmung ihres Rechts zu unterstützen. Ihr kommt bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts nun eine wichtige Rolle zu. Offenbar werden Presseverleger von Suchmaschinenbetreibern teilweise vor die Wahl gestellt, entweder auf die Ausübung ihres Leistungsschutzrechts zu verzichten oder aus dem Angebot 'ausgelistet' zu werden. Das halte ich für sehr problematisch. Denn letztlich geht es um eine funktionierende Presselandschaft, die zur kulturellen und medialen Vielfalt in unserem Land gehört, sowie darum, den Journalisten und Kreativen im Pressewesen eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit zu ermöglichen."

Conrad Albert, Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG, begrüßte für die Medienunternehmen in der VG Media die Unterstützung der Kultur- und Medienstaatsministerin. Zur aktuellen Situation zwischen den Anbietern von privat finanzierten Inhalten, wie Sendern und Verlagen, und marktmächtigen Infrastrukturbetreibern erklärte er: "Eine eindeutig marktbeherrschende Stellung darf nicht missbraucht werden, um zur Förderung eigener Interessen die Medienvielfalt in Deutschland zu gefährden. Es gibt zudem gesetzlich festgelegte Verpflichtungen, die vorsehen, dass Vergütungen an Presseverlage und Sendeunternehmen zu leisten sind. Diesen kann und darf sich kein Marktteilnehmer entziehen."

Suchmaschinenbetreiber mit Marktanteilen von über 90 Prozent in Deutschland haben für die Auffindbarkeit von Inhalten eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, waren sich Kulturstaatsministerin Grütters und die Vertreter der Presse- und Sendeunternehmen einig.

Gegenstand des Gespräches war auch die Forderung nach einer Gleichbehandlung der privaten Sendeunternehmen gegenüber allen anderen Rechteinhabern durch Beteiligung an der Privatkopievergütung vor dem Hintergrund der wachsenden digitalen Kopiermöglichkeiten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Conrad Albert, Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG: "Nach nunmehr 30 Jahren Privatfernsehen und eindeutiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es an der Zeit, die Sendeunternehmen mit den anderen Rechteinhabern gleichzustellen und die Beteiligung an der Privatkopievergütung auch für die privaten Sendeunternehmen im deutschen Urheberrecht zu verankern."

Am Gespräch teilgenommen haben: Conrad Albert (ProSiebenSat.1 Media AG), Christoph Keese (Axel Springer SE), Michael Tenbusch (Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG), Harald Gehrung (Radio ffn, Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH), Dr. Ralf Held (Augsburger Allgemeine im Verbund der Mediengruppe Pressedruck), Maren Ruhfus, Markus Runde (beide VG Media).

Hier erfahren Sie mehr über die VG Media.

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