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Soll ein Gesetz das Presse-Grossosystem regeln? - Stephan Scherzer im Interview

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Die text-intern-Umfrage zur Zukunft des Pressevertriebs

Bei der Verleihung des Sally Awards wurde Kulturstaatsminister Bernd Neumann in Sachen Presse-Grosso deutlich: Er bekräftigte, sich weiterhin für den Erhalt des bisherigen Pressevertriebssystems einzusetzen. Zum Rechtsstreit zwischen der Bauer Vertriebs KG und dem Bundesverband Presse-Grosso meinte Neumann, er könne das Urteil des Landgerichts Köln nicht nachvollziehen, da es die Gesichtspunkte der Pressevielfalt und Pressefreiheit nicht genügend berücksichtige.

Trotzdem wird hinter den Kulissen freilich an einer gesetzlichen Regulierung des System verhandelt. text intern hat sich umgehört und Verantwortlichen drei Fragen gestellt:

1. Muss das Presse-Grosso Ihrer Meinung nach gesetzlich geregelt werden?
2. Warum / warum nicht?
3. Welche wesentlichen Punkte sollten in dem Gesetz geklärt werden?

Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer VDZ:

1. Wir benötigen ein Gesetz, das nicht das Grosso regelt, sondern die Möglichkeit der freiwilligen Übereinkünfte zwischen dem Grosso und den Presseverlagen, auf denen dieses System beruht, erhält und absichert. Diese freiwilligen Vereinbarungen sollen nach Meinung des Landgerichts Köln kartellrechtswidrig sein. In dieser Situation ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fortführung freiwilliger Vereinbarungen zwischen Grosso und Verlagen anordnet. Er soll gerade nicht das Grossosystem regeln, sondern den Branchenpartner die Freiheit erhalten, das System im Konsens fortzuführen und den Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Es handelt sich um ein zwischen den Branchenpartnern ausgehandeltes, weltweit einmaliges System, das Verlagen - unabhängig von ihrer Größe -einen diskriminierungsfreien Zugang zum Kiosk ermöglicht. Es ist für die Pressevielfalt in Deutschland von größter Bedeutung, dass das nicht verboten wird.

2. siehe Frage 1

3. Das Urteil des Landgerichts Köln erklärt es für illegal, dass Grossoverband und Verlegerverbände Branchenvereinbarungen über den diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage und Titel zum Einzelhandel verhandeln und abschließen. Insbesondere eine Handelsspannenvereinbarung soll nicht mehr zentral ausgehandelt werden dürfen. Das Gesetz soll diese Möglichkeit wieder herstellen, es also Grosso und Verlagen erlauben, wie bisher Voraussetzungen, Leistungen und Gegenleistungen des Pressevertriebs im Einzelhandel einvernehmlich für alle Titel und Verlage auszuhandeln.

Mit freundlicher Genehmigung von textintern.

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