EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform ein: Entfernen der Verlinkung in AGB oder Impressum erforderlich
Im Jahr 2016 hatte die EU die sogenannte OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung eingeführt. Sie sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle bieten, wenn es im Rahmen von Online-Bestellungen zu Konflikten mit Unternehmen kam. Alle Betreiber von Online-Shops waren verpflichtet, auf ihren Websites gut sichtbar, meist im Impressum, auf die Plattform hinzuweisen und einen Link bereitzustellen.
Die EU hat nun das Projekt eingestellt und die zugrundeliegende Verordnung zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Die Plattform konnte sich nie etablieren. Damit entfällt auch die Pflicht, den Link zur OS-Plattform im Shop anzugeben.
Die Verlage sollten bestehende Hinweise und Verlinkungen umgehend aus dem Impressum oder den AGB entfernen. Ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Streitbeilegungsmöglichkeit kann sonst rechtlich problematisch sein und zu Abmahnungen führen.
